Schutzmaßnahmen Stahl – die EU ändert die Maßnahmen

Die EU-Kommission hat die Überprüfung der Maßnahmen abgeschlossen und gibt Änderungen bekannt. Die Schutzmaßnahmen gegenüber Einfuhren von Stahlerzeugnissen gelten seit 2019.

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1301; Abl. L 161 vom 27. Juni 2023, S. 44.

Die EU aktualisiert die Maßnahmen

Die Durchführungsverordnung zur Verlängerung der Maßnahmen sieht eine Überprüfung vor. Diese Überprüfung ist nun abgeschlossen. Die Änderungen gelten ab 1. Juli 2023. Sie umfassen Ausnahmeregelungen für Entwicklungsländer sowie die Höhe der Kontingente. Weiterlesen

Antidumping – Thermopapier mit Ursprung in Südkorea

Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen. Betroffen ist leichtgewichtiges Thermopapie.

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1330; ABl. L 166 vom 30. Juni 2023, S. 76.

Auf Einfuhren von bestimmten leichtgewichtigem Thermopapier mit Ursprung in Südkorea bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/763 eingeführt wurden. Nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung verlängert die Europäische Kommission diese Maßnahmen. Weiterlesen

Schutzmaßnahmen Stahl – die EU ändert die Maßnahmen

Die EU-Kommission hat die Überprüfung der Maßnahmen abgeschlossen und gibt Änderungen bekannt. Die Schutzmaßnahmen gegenüber Einfuhren von Stahlerzeugnissen gelten seit 2019.

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1301; Abl. L 161 vom 27. Juni 2023, S. 44.

Ausnahmen für Entwicklungsländern

Die Schutzmaßnahmen gelten nicht für Stahlerzeugnisse, die ihren Ursprung in bestimmten Entwicklungsländern haben. Für einige Entwicklungsländer gelten die Ausnahmen nur eingeschränkt (gekennzeichnet mit einem x in der Tabelle III.2). Diese Tabelle III.2 erhält eine neue Fassung.

Änderung der Kontingente für Bleche und Bänder

Anhang IV.1 enthält die Übersicht über die länderspezifischen sowie allgemeinen Kontingente. Anhang IV.2 enthält eine Übersicht über die globalen Restzollkontingente pro Trimester. Beide Tabellen werden in Bezug auf Warenkategorie 9 „Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt“ geändert.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

Zollaussetzungen und Zollkontingente

Zollaussetzungen und Zollkontingente landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren ab 1. Juli 2023.

Die Aussetzungen und Kontingente werden regelmäßig überprüft und angepasst. Die Kommission hat die aktuellen Änderungen zum 1. Juli 2023 veröffentlicht:

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

Antidumping – Garne aus Polyestern mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.

Durchführungsverordnung (EU) 2023/934; ABl. L 127 vom 12. Mai 2023, S. 1;

Durchführungsverordnung (EU) 2023/935; ABl. L 127 vom 12. Mai 2023, S. 58.

Die EU-Kommission führt mit Wirkung vom 13. Mai 2023 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von hochfesten Garnen aus Polyestern mit Ursprung in China ein. Die neuen Antidumpingzollsätze sind höher als die bisherigen Zollsätze.

Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 5402 20 00 (TARIC-Code 5402 20 00 10).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

Antidumping – Nahtlose Rohre aus Eisen und Stahl mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt neue Antidumpingzollsätze für zwei Unternehmen bekannt. Gleichzeitig setzt sie die Auslaufüberprüfung fort. Die Antidumpingzölle bestehen seit 2017.

Durchführungsverordnung (EU) 2023/919 der Kommission vom 4. Mai 2023 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/804; ABl. L 119 vom 5. Mai 2023, S. 166

Die Europäische Kommission gibt den neuen firmenspezifischen Zollsatz für ein Unternehmen bekannt. Die CITIC Pacific Group ist ein Zusammenschluss aus zwei Unternehmen, für die bisher ein firmenspezifischer Antidumpingzollsatz galt.

Neuer Unternehmensname: CITIC Pacific Group. Dazu gehören

  • Daye Special Steel Co., Ltd
  • Zhejiang Pacific Seamless Steel Tube Co., Ltd

Es gilt ein neuer Antidumpingzollsatz in Höhe von 51,8 Prozent (TARIC-Code 899H).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

 

Antidumping/Antisubvention – Elektrofahrräder mit Ursprung China

Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt. Die Maßnahmen gelten seit 2019.

Antidumping: Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 154 vom 2. Mai 2023, S. 46,

Antisubvention: Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 154 vom 2. Mai 2023, S. 47.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Fahrräder mit Trethilfe, Elektrohilfsmotor und Ursprung in China. Die betroffenen Waren werden derzeit unter den KN-Codes 8711 60 10 und ex 8711 60 90 (TARIC-Code 8711 60 90 10) eingereiht.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

Zusatzzölle auf Waren mit Ursprung in den USA

Änderung der Zollsätze

Delegierte Verordnung (EU) 2023/858; ABl. L 111 vom 26. April 2023, S. 15.

Mit Wirkung zum 1. Mai 2023 wird der Zusatzzoll für bestimmte Waren mit Ursprung in den USA bei der Einfuhr in die Europäische Union (EU) auf 0,164 Prozent festgesetzt.

Von dieser Maßnahme sind insgesamt vier Waren betroffen:

  • Zuckermais (0710 40 00)
  • Kranwagen/Autokrane (8705 10 00)
  • Brillenfassungen aus unedlen Metallen (9003 19 30)
  • Lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen oder ähnliche Hosen) für Frauen und Mädchen, aus Denim (6204 62 31)

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

Antidumping – Aluminiumheizkörper mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten bekannt. Die Antidumpingmaßnahmen bestehen seit 2019.

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 138 vom 21. April 2023, S. 4.

Die Antidumpingmaßnahmen treten am 16. Januar 2024 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

Antidumping – Coils mit Ursprung in China, Indonesien und Taiwan

Die EU-Kommission weitet die Antidumpingzölle auf Einfuhren aus der Türkei aus. Die Antidumpingmaßnahmen bestehen seit 2020.

Ausweitung: Durchführungsverordnung (EU) 2023/825; ABl. L 103 vom 18. April 2023, S. 12;

Die Ausweitung gilt für Einfuhren der folgenden Waren, die aus der Türkei versandt werden, ob als Ursprungserzeugnisse der Türkei angemeldet oder nicht:

flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, auch in Rollen (Coils) (auch nach Länge zugeschnittene Waren und Schmalband („narrow strip“)), nur warmgewalzt, ausgenommen Erzeugnisse nicht in Rollen (Coils) mit einer Breite von 600 mm oder mehr und einer Dicke von mehr als 10 mm.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 7219 11, 7219 12, 7219 13, 7219 14, 7219 22, 7219 23, 7219 24, 7220 11 und 7220 12 (TARIC-Codes 7219 11 00 10, 7219 1210 10, 7219 12 90 10, 7219 13 10 10, 7219 13 90 10, 7219 14 10 10, 7219 14 90 10, 7219 22 10 10, 7219 22 90 10, 7219 23 00 10, 7219 24 00 10, 7220 11 00 10 und 7220 12 00 10).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023