Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Schutzmaßnahmen Stahl – die EU ändert die Maßnahmen
Die EU-Kommission hat die Überprüfung der Maßnahmen abgeschlossen und gibt Änderungen bekannt. Die Schutzmaßnahmen gegenüber Einfuhren von Stahlerzeugnissen gelten seit 2019.
Durchführungsverordnung (EU) 2023/1301; Abl. L 161 vom 27. Juni 2023, S. 44.
Die EU aktualisiert die Maßnahmen
Die Durchführungsverordnung zur Verlängerung der Maßnahmen sieht eine Überprüfung vor. Diese Überprüfung ist nun abgeschlossen. Die Änderungen gelten ab 1. Juli 2023. Sie umfassen Ausnahmeregelungen für Entwicklungsländer sowie die Höhe der Kontingente. Weiterlesen






