Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Schutzmaßnahmen Stahl – die EU ändert die Maßnahmen
Die EU-Kommission hat die Überprüfung der Maßnahmen abgeschlossen und gibt Änderungen bekannt. Die Schutzmaßnahmen gegenüber Einfuhren von Stahlerzeugnissen gelten seit 2019.
Durchführungsverordnung (EU) 2023/1301; Abl. L 161 vom 27. Juni 2023, S. 44.
Ausnahmen für Entwicklungsländern
Die Schutzmaßnahmen gelten nicht für Stahlerzeugnisse, die ihren Ursprung in bestimmten Entwicklungsländern haben. Für einige Entwicklungsländer gelten die Ausnahmen nur eingeschränkt (gekennzeichnet mit einem x in der Tabelle III.2). Diese Tabelle III.2 erhält eine neue Fassung.
Änderung der Kontingente für Bleche und Bänder
Anhang IV.1 enthält die Übersicht über die länderspezifischen sowie allgemeinen Kontingente. Anhang IV.2 enthält eine Übersicht über die globalen Restzollkontingente pro Trimester. Beide Tabellen werden in Bezug auf Warenkategorie 9 „Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt“ geändert.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023






