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Antidumping – Thermopapier mit Ursprung in Südkorea
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen. Betroffen ist leichtgewichtiges Thermopapie.
Durchführungsverordnung (EU) 2023/1330; ABl. L 166 vom 30. Juni 2023, S. 76.
Auf Einfuhren von bestimmten leichtgewichtigem Thermopapier mit Ursprung in Südkorea bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/763 eingeführt wurden. Nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung verlängert die Europäische Kommission diese Maßnahmen.
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Einfuhren von bestimmtem leichtgewichtigen Thermopapier mit einem Gewicht von 65 g/m2 oder weniger, in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr, einem Rollengewicht (einschließlich Papier) von 50 kg oder mehr und einem Rollendurchmesser (einschließlich Papier) von 40 cm oder mehr, mit oder ohne Grundbeschichtung auf einer oder beiden Seiten, mit einer wärmeempfindlichen Beschichtung auf einer oder beiden Seiten; und mit oder ohne Deckschicht, mit Ursprung in Südkorea.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 4809 90 00, ex 4811 90 00, ex 4816 90 00 und ex 4823 90 85 (TARIC-Codes: 4809 90 00 10, 4811 90 00 10, 4816 90 00 10, 4823 90 85 20).
Der endgültige Antidumpingzoll beträgt 103,16 EUR pro Tonne Nettogewicht.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023






