Antidumping – Fässer mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein. Betroffen sind Fässer aus nicht rostendem Stahl.

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1404 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren nachfüllbarer Fässer aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L 169 vom 4. Juli 2023, S.

Die Antidumpingmaßnahmen gelten mit Wirkung vom 5. Juli 2023. Die Antidumpingzollsätze unterscheiden sich von den vorläufigen Maßnahmen: Während die unternehmensspezifischen Zollsätze höher ausfallen, ist der allgemeine Antidumpingzollsatz geringer.

Folgende Produkte sind ausgenommen:

  • Stutzen
  • Rohrventile
  • Verbindungsstücke oder Zapfköpfe
  • Etiketten
  • Ventile
  • sonstige einzeln eingeführte Teile.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7310 10 00 und ex 7310 29 90 (TARIC-Codes 7310 10 00 10 und 7310 29 90 10).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023