Aussetzung des Carnetverfahrens mit dem Iran

Angesichts der US-Sanktionen gegen den Iran nehmen die Herausforderungen für eine reibungslose Zahlungsabwicklung zu, da die Banken keine Überweisungen mehr übernehmen.
Der DIHK sieht sich daher gezwungen, das Carnetverfahren mit dem Iran ab sofort bis auf Weiteres auszusetzen.
Eine vorübergehende Einfuhr in den Iran ohne Carnet ist möglich. Der Importeur kann alternativ vorab eine Lizenz zur vorübergehenden Einfuhr beantragen. In diesem Fall muss allerdings beim Zoll eine Kaution hinterlegt werden.
Quelle: DIHK

Neue Datenbank – Trade Helpdesk

Um besonders kleinen und mittelständischen Unternehmen den Einstieg in den globalen Handel zu erleichtern, hat die WTO gemeinsam mit der UNCTAD und der ITC eine Plattform mit Informationen zu Zöllen und Steuern, zu den im Rahmen von Export- und Importverfahren zu speziellen warenbezogenen Regelungen sowie den erforderlichen Dokumenten erstellt.

Nach und nach werden die einzelnen Länderinformationen erweitert und angepasst.

Link:

Quelle: International Trade Centre (ITC)

 

Indien erhöht Importzölle

Indien hat die Einfuhrzölle für eine Vielzahl langlebiger Konsumgüter erhöht. Die neuen Zollsätze gelten seit 27. September 2018. Betroffen sind unter anderem Klimageräte, Waschmaschinen, Kühl- und Gefrierschränke, Schuhe, Koffer und Taschen.
Eine Auflistung aller betroffenen Waren nach Zolltarifnummern mit Angabe der alten und der neuen Zollsätze hat die indische Regierung veröffentlicht.
Quelle: IHK

Kanada erhebt Schutzzölle auf Stahlprodukte

Die kanadische Regierung wird ab dem 25. Oktober 2018 für insgesamt 200 Tage einen vorläufigen Schutzzoll von 25 Prozent auf Stahlprodukte aus sämtlichen Ländern erheben

Die Maßnahme betrifft sieben Produktkategorien (Grobbleche, Betonstahl, Rohre aus Stahl, Bandblech, bandlackierten Stahl, Edelstahldraht und Walzdraht) der HS-Codes 7208, 7211, 7213, 7214, 7223, 7225, 7226, 7227, 7304, 7305 und 7306. Bislang waren die betroffenen Produkte in Kanada zollfrei.

Für jede Produktkategorie gelten Zollkontingente. Innerhalb dieser Kontingente können betroffene Produkte ohne Erhebung des Schutzzolls eingeführt werden. Dabei kann jedes Ursprungsland nur einen bestimmten Anteil am Gesamtkontingent ausschöpfen. Weiterlesen

Brexit: Vereinigtes Königreich bereitet sich mit neuem Zollgesetz auf den Austritt vor.

Mit der Verabschiedung des sogenannten „Taxation (Cross-border Trade) Act“ (TCBTA) hat das Vereinigte Königreich nun ein eigenständiges Zollgesetz. Die Vorlage wurde im Juli vom Parlament verabschiedet und erhielt am 13. September 2018 die Ausfertigung durch die Königin.

Mit dem nun verabschiedeten Gesetz werden vom Unionsrecht unabhängige Zollbestimmungen geschaffen. Des Weiteren enthält das Gesetz neue Regelungen für die Bereiche Mehrwertsteuer und Einfuhrumsatzsteuer. Der neu geschaffene Rechtsrahmen muss noch um Durchführungsverordnungen ergänzt werden.

Den Wortlaut des Gesetzes finden Sie unter http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2018/22/contents/enacted

Die Erläuterungen zum Gesetz finden Sie unter https://publications.parliament.uk/pa/bills/lbill/2017-2019/0125/18125en.pdf

 

Quelle: GOV.UK

Türkei – Schutzzölle auf Eisen- und Stahl

Die Türkei erhebt seit 20.9.2018 Schutzzölle in Höhe von 25% auf die Einfuhr von bestimmten Eisen und Stahlwaren der HS-Kapitel 72 und 73.

Die Schutzzölle sind auf 200 Tage befristet und gelten auch für Einfuhren aus der EU.

Die Zölle werden allerdings nur auf Einfuhren erhoben, die bestimmte Kontingentsmengen überschreiten.

Der genaue Warenkreis und die Kontingentsmengen ergeben sich aus dem Beschluss Nr. 2018/7 des türkischen Handelsministeriums, verkündet im Staatsanzeiger Nr. 30541 vom 20.09.18

 

Quelle: Türkisches Handelsministeriums

USA gegenüber China – Sonderzölle

Folgende Maßnahmen der USA zielen auf China:

 

  • US-Antidumpingzölle auf Waschmaschinen und Solarpanele
    (seit 22. Januar 2018, weltweit, 8 Milliarden US-Dollar Solarpanelimporte 2017, 425 Millionen US-Dollar Waschmaschinenimporte aus China 2017).

 

  • Importzölle von 25 Prozent auf Stahl und zehn Prozent auf Aluminium
    (seit 22. März 2018, weltweit außer Korea, Australien, Brasilien, Argentinien, 30 Milliarden US-Dollar Stahlimporte 2017, 18 Milliarden US-Dollar Aluminiumimporte 2017).

 

 

  • Weitere Zusatzzölle auf chinesische Warenimporte
    (ab 24. September 2018: Zusatzzölle auf chinesische Importe im Wert von 200 Milliarden US-Dollar in Höhe von zunächst 10 Prozent. Ab 1. Januar 2019 sollen die Zusatzzölle auf 25 Prozent ansteigen. Davon sind laut Aussage des US-Handelsbeauftragten 5.745 Tariflinien betroffen. Begründet wurde dieser Schritt mit den weiterhin anhaltenden „unfairen Handelspraktiken“ Chinas.

Quelle: Office of the U.S. Trade Representative

 

USA – Ausnahmen von den Zusatzzöllen für Sendungen aus China mit Wert unter 800 US $

Warensendungen mit Ursprung in China, deren Wert die in den USA geltende Freigrenze für kommerzielle Kleinsendungen (de minimis value) von 800 US Dollar nicht übersteigt, sind nach Angaben der U.S. Customs and Border Protection von den derzeit geltenden Zusatzzöllen in Höhe von 25 Prozent aufgrund von Abschnitt 301 des „Trade Act of 1974“ (section 301 duties) ausgenommen.

Die Zollbehörde beruft sich dabei auf Abschnitt 321 (a)(2)(C) des “Tariff Act of 1930“. Danach  ist sie ermächtigt, Kleinsendungen mit einem Wert von bis zu 800 US$, die häufig mit der Post oder Kurierdienstleistern in die USA versendet werden, zoll- und steuerfrei und in einem vereinfachten Verfahren (informal entry) abzufertigen..

Importe von Waren, die Antidumping- oder Ausgleichszöllen unterliegen, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die Zoll- und Steuerfreiheit im Rahmen der de minimis Regelung und sind im zweistufigen formalen Einfuhrverfahren (formal entry) abzufertigen.

Link:

Quelle: U.S. Customs and Border Protection