USA – Ausnahmen von den Zusatzzöllen für Sendungen aus China mit Wert unter 800 US $

Warensendungen mit Ursprung in China, deren Wert die in den USA geltende Freigrenze für kommerzielle Kleinsendungen (de minimis value) von 800 US Dollar nicht übersteigt, sind nach Angaben der U.S. Customs and Border Protection von den derzeit geltenden Zusatzzöllen in Höhe von 25 Prozent aufgrund von Abschnitt 301 des „Trade Act of 1974“ (section 301 duties) ausgenommen.

Die Zollbehörde beruft sich dabei auf Abschnitt 321 (a)(2)(C) des “Tariff Act of 1930“. Danach  ist sie ermächtigt, Kleinsendungen mit einem Wert von bis zu 800 US$, die häufig mit der Post oder Kurierdienstleistern in die USA versendet werden, zoll- und steuerfrei und in einem vereinfachten Verfahren (informal entry) abzufertigen..

Importe von Waren, die Antidumping- oder Ausgleichszöllen unterliegen, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die Zoll- und Steuerfreiheit im Rahmen der de minimis Regelung und sind im zweistufigen formalen Einfuhrverfahren (formal entry) abzufertigen.

Link:

Quelle: U.S. Customs and Border Protection