Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln
Veröffentlichung einer neuen Matrix
Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens.
Im Amtsblatt (EU) Nr. C 325/6 vom 14. September 2018 wurde seitens der Europäischen Kommission mit Mitteilung 2018/C 325/06 eine neue Matrix veröffentlicht.
Die Tabelle 1 stellt eine vereinfachte Übersicht (Matrix) über die Möglichkeiten der diagonalen Kumulierung in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone zum 1. August 2016 dar.
Die Tabellen 2 und 3 enthalten das Datum der Anwendung der diagonalen Kumulierung.
Diese Mitteilung ersetzt die Mitteilung 2017/C 73/06 (ABl. C 73/6 vom 9. März 2017).
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018