Kanada erhebt Schutzzölle auf Stahlprodukte

Die kanadische Regierung wird ab dem 25. Oktober 2018 für insgesamt 200 Tage einen vorläufigen Schutzzoll von 25 Prozent auf Stahlprodukte aus sämtlichen Ländern erheben

Die Maßnahme betrifft sieben Produktkategorien (Grobbleche, Betonstahl, Rohre aus Stahl, Bandblech, bandlackierten Stahl, Edelstahldraht und Walzdraht) der HS-Codes 7208, 7211, 7213, 7214, 7223, 7225, 7226, 7227, 7304, 7305 und 7306. Bislang waren die betroffenen Produkte in Kanada zollfrei.

Für jede Produktkategorie gelten Zollkontingente. Innerhalb dieser Kontingente können betroffene Produkte ohne Erhebung des Schutzzolls eingeführt werden. Dabei kann jedes Ursprungsland nur einen bestimmten Anteil am Gesamtkontingent ausschöpfen.

Erst wenn die Menge für den jeweiligen Zeitraum ausgeschöpft ist, gilt der Schutzzoll.

Die Kontingente werden anhand von spezifischen Einfuhrgenehmigungen (shipment-specific import permits) verwaltet. Diese Einfuhrgenehmigungen haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Für Sendungen außerhalb der Kontingente gilt der Schutzzoll. Sie sind mit einer allgemeinen Einfuhrgenehmigung (General Import Permit 80/81) zur Einfuhr anzumelden.

Stahlprodukte der Ursprungsländer USA, Chile, Israel, Mexiko und aus Ländern, deren Produkte innerhalb des Allgemeinen Präferenzsystem für Entwicklungsländer in Kanada eingeführt werden können (developing countries), sind bis auf wenige Ausnahmen von der Maßnahme ausgenommen. Voraussetzung ist, dass die Produkte direkt aus diesen Ursprungsländern in Kanada importiert werden.

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Quelle: Department of Finance Canada