Einreihung von Klebebändern in den KN-Code 5906 10 00

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/1369 DER KOMMISSION vom 6. August 2021 (ABl L 294/8 vom 17.08.2021) zur Einreihung von Klebebändern in den KN-Code 5906 10 00

(Stand: 26.08.2021)

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Einreihung von Clip-on-Kameralinsen in den KN-Code 9002 11 00

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/1368 DER KOMMISSION vom 6. August 2021 (ABl L 294/5 vom 17.08.2021) zur Einreihung von Clip-on-Kameralinsen in den KN-Code 9002 11 00

(Stand: 26.08.2021)

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Einreihung von Spezialfahrzeugen für die Personenbeförderung in den KN-Code 8703 10 18

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/1367 DER KOMMISSION vom 6. August 2021 (ABl L 294/1 vom 17.08.2021) zur Einreihung von Spezial-fahrzeugen für die Personenbeförderung in den KN-Code 8703 10 18

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Erläuterungen

Änderungen der Erläuterungen:

Lfd. Nr.BezeichnungTeilAnwendbar ab
1.Position 0802GE – national20.10.2020
2.Position 2008GE – national20.10.2020
3.Position 3005EE06.09.2021
4.Position 5906EE06.09.2021
5.Position 6306EE06.09.2021
6.Position 6307EE06.09.2021
7.Position 8505KN19.08.2021
8.Position 8703EE06.09.2021
9.Position 8713EE06.09.2021
10.Position 9002EE06.09.2021
11.Position 9403KN19.08.2021
12.Position 9503KN19.08.2021
13.Position 9506KN19.08.2021
14.VorbemerkungenListe01.01.2021
(Stand: 26.08.2021)

Quelle: Zoll.de

Einreihungsverordnungen: zerkleinerten Tomatillos (Physalis ixocarpa)

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/ Chemie) – 221. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 28. bis 30. Juni 2021:

Warenbeschreibung:

Bei dem Erzeugnis handelt es sich um eine Soße, die aus zerkleinerten Tomatillos (Physalis ixocarpa), Salz, Essig, Stärke und Zucker besteht.

Die Ware ist für den Einzelverkauf in einem Metallbehälter von 2,84 kg aufgemacht. Weiterlesen

Einreihungsverordnungen: „Natürliches Cheddar-Käsearoma“

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/ Chemie) – 221. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 28. bis 30. Juni 2021:

Warenbeschreibung:

Bei der Ware handelt es sich um ein komplex zusammengesetztes Produkt, bestehend aus Käse, Wasser, Butterfett, Milchpulver und Hilfsstoffen. Es dient als geschmacksgebendes Mittel um verschiedenen Lebensmitteln einen Cheddar-Käse-Geschmack zu verleihen. Weiterlesen

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 220. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 31.05. bis 02.06.2020:

Warenbeschreibung:

Hohlprofile zur Herstellung von Zylindern für pneumatische Linearmotoren. Die Ware wird durch Extrudieren der Aluminiumlegierung hergestellt. Die Profile haben einen quadratischen Außenquerschnitt, weisen Längen von 2000 und 3000 mm auf und werden erst dann entsprechend der Größe des Druckluftzylinders auf die erforderliche Länge gebracht.

Einreihung:

Die Ware weist nicht die objektiven Eigenschaften eines Teils von pneumatischen Linearmotoren der Position 8412 auf. Folglich ist eine Einreihung als Teile von Motoren der Position 8412 ausgeschlossen. Die Ware entspricht der Definition von Profilen in Anmerkung 1 b) zu Kapitel 76. Aufgrund ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften entspricht die Ware dem Wortlaut der Position 7604, zu der auch Aluminiumstangen, -stäbe und -profile gehören. Die Ware ist daher in den KN-Code 7604 21 00 als Hohlprofile aus Aluminium einzureihen.

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Quelle: Zoll.de

Erläuterungen

Änderungen der Erläuterungen:

Lfd. Nr.BezeichnungTeilAnwendbar ab
1.Position 7604NEH28.06.2021
2.Position 8412NEH28.06.2021
3.Position 9507HS09.07.2021
4.VorbemerkungenListe01.01.2021
(Stand: 15.07.2021)

Quelle: Zoll.de

 

Einreihung: Bei dem Erzeugnis handelt es sich um den feingemahlenen Presskuchen aus dem Rückstand der Hanfsamenöl-Herstellung

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/ Chemie) – 219. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 7. Mai 2021:

Warenbeschreibung:

Bei dem Erzeugnis handelt es sich um den feingemahlenen Presskuchen aus dem Rückstand der Hanfsamenöl-Herstellung. Das Mehl wird als Zusatzstoff für die Lebensmittelindustrie verwendet und ist ohne weitere Ver- oder Bearbeitungen. Der Proteingehalt beträgt 60% bezogen auf die Trockenmasse und der Fettgehaltes des Produkts liegt bei 15% oder weniger (ca. 10%).

Einreihung / Begründung:

Der Presskuchen, mit einem Proteingehalt von 60% bezogen auf die Trockenmasse und einem Fettgehalt von ca. 10% in der Ware, wird durch Trocknen und Mahlen des bei der Hanfölherstellung durch Kaltpressung von geschältem Hanfsamen anfallenden Ölkuchens hergestellt und ist für den Einzelverkauf zum menschlichen Verzehr aufgemacht. Er ist gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur als gemahlener Ölkuchen in den KN-Code 2306 90 90 einzureihen. Eine Einreihung in die Position 1208 ist ausgeschlossen, da Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 durch Anmerkung 2 zu Kapitel 12 von der Position 1208 ausgeschlossen sind.

(Stand: 08.07.2021)

Quelle: Zoll.de