Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 220. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 31.05. bis 02.06.2020:

Warenbeschreibung:

Hohlprofile zur Herstellung von Zylindern für pneumatische Linearmotoren. Die Ware wird durch Extrudieren der Aluminiumlegierung hergestellt. Die Profile haben einen quadratischen Außenquerschnitt, weisen Längen von 2000 und 3000 mm auf und werden erst dann entsprechend der Größe des Druckluftzylinders auf die erforderliche Länge gebracht.

Einreihung:

Die Ware weist nicht die objektiven Eigenschaften eines Teils von pneumatischen Linearmotoren der Position 8412 auf. Folglich ist eine Einreihung als Teile von Motoren der Position 8412 ausgeschlossen. Die Ware entspricht der Definition von Profilen in Anmerkung 1 b) zu Kapitel 76. Aufgrund ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften entspricht die Ware dem Wortlaut der Position 7604, zu der auch Aluminiumstangen, -stäbe und -profile gehören. Die Ware ist daher in den KN-Code 7604 21 00 als Hohlprofile aus Aluminium einzureihen.

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Quelle: Zoll.de