Einreihungsverordnungen: “Natürliches Cheddar-Käsearoma”

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/ Chemie) – 221. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 28. bis 30. Juni 2021:

Warenbeschreibung:

Bei der Ware handelt es sich um ein komplex zusammengesetztes Produkt, bestehend aus Käse, Wasser, Butterfett, Milchpulver und Hilfsstoffen. Es dient als geschmacksgebendes Mittel um verschiedenen Lebensmitteln einen Cheddar-Käse-Geschmack zu verleihen.

Es weist einen konzentrierten, typischen Käsegeschmack und -geruch auf und verleiht einen typischen Geschmack bereits bei einer Dosierung von ca. 0,5 %.

Das Produkt kann nicht direkt verzehrt werden, wird aber für die Herstellung von Schmelzkäse, Dips, Dressings und Soßen verwendet.

Einreihung/Begründung:

Das Produkt “Natürliches Cheddar-Käsearoma” ist eine Käsezubereitung, bei der bestimmte Aromen durch gezielte Fermentationsschritte natürlich angereichert wurden. Es dient zur Aromatisierung verschiedener Lebensmittel, um ihnen den Geschmack von Cheddar-Käse zu verleihen. Daher wird das Erzeugnis von der Position 2103 erfasst und sollte in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in den KN-Code 2103 90 90 eingereiht werden.

(Stand: 09.08.2021)

Quelle:Zoll.de