Einreihungsverordnungen: zerkleinerten Tomatillos (Physalis ixocarpa)

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/ Chemie) – 221. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 28. bis 30. Juni 2021:

Warenbeschreibung:

Bei dem Erzeugnis handelt es sich um eine Soße, die aus zerkleinerten Tomatillos (Physalis ixocarpa), Salz, Essig, Stärke und Zucker besteht.

Die Ware ist für den Einzelverkauf in einem Metallbehälter von 2,84 kg aufgemacht.

Einreihung/Begründung:

Tomatillos unterscheiden sich taxonomisch von Tomaten (andere Gattung). Daher fällt das Erzeugnis ausdrücklich unter die Unterposition 2103 90 und sollte in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in den KN-Code 2103 90 90 eingereiht werden.

(Stand: 09.08.2021)

Quelle:Zoll.de