Einreihung: Bei dem Erzeugnis handelt es sich um den feingemahlenen Presskuchen aus dem Rückstand der Hanfsamenöl-Herstellung

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/ Chemie) – 219. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 7. Mai 2021:

Warenbeschreibung:

Bei dem Erzeugnis handelt es sich um den feingemahlenen Presskuchen aus dem Rückstand der Hanfsamenöl-Herstellung. Das Mehl wird als Zusatzstoff für die Lebensmittelindustrie verwendet und ist ohne weitere Ver- oder Bearbeitungen. Der Proteingehalt beträgt 60% bezogen auf die Trockenmasse und der Fettgehaltes des Produkts liegt bei 15% oder weniger (ca. 10%).

Einreihung / Begründung:

Der Presskuchen, mit einem Proteingehalt von 60% bezogen auf die Trockenmasse und einem Fettgehalt von ca. 10% in der Ware, wird durch Trocknen und Mahlen des bei der Hanfölherstellung durch Kaltpressung von geschältem Hanfsamen anfallenden Ölkuchens hergestellt und ist für den Einzelverkauf zum menschlichen Verzehr aufgemacht. Er ist gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur als gemahlener Ölkuchen in den KN-Code 2306 90 90 einzureihen. Eine Einreihung in die Position 1208 ist ausgeschlossen, da Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 durch Anmerkung 2 zu Kapitel 12 von der Position 1208 ausgeschlossen sind.

(Stand: 08.07.2021)

Quelle: Zoll.de