Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur – „Car Kit“ 8544 30 00 –
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/2076 DER KOMMISSION vom 25. Oktober 2022 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur, Amtsblatt der Europäischen Union vom 28.10.2022 L 280/7.
Warenbeschreibung:
Eine Ware, bestehend aus mehreren isolierten elektrischen Kupferdrähten in Form eines Drahtbündels, speziell bestimmt für die Installation einer ortsfesten, sprachgesteuerten Freisprecheinrichtung mit Touchscreen (als „Car Kit“ bezeichnet) in einem Kraftfahrzeug.
Die Ware umfasst zwei Sicherungen und verschiedene Anschlussstücke, einschließlich Rundstecker. Die genaue Zusammensetzung der Ware (Anzahl der Drähte und spezifischen Anschlussstücke) ist vom jeweiligen Modell des Kraftfahrzeugs abhängig.
Bei der Installation verbindet die Ware die vorhandene Verkabelung des Autoradiosystems mit dem „Car Kit“ (das den Betrieb eines über Bluetooth verbundenen Mobiltelefons ermöglicht). Weiterlesen









