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Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur – „Car Kit“ 8544 30 00 –
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/2076 DER KOMMISSION vom 25. Oktober 2022 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur, Amtsblatt der Europäischen Union vom 28.10.2022 L 280/7.
Warenbeschreibung:
Eine Ware, bestehend aus mehreren isolierten elektrischen Kupferdrähten in Form eines Drahtbündels, speziell bestimmt für die Installation einer ortsfesten, sprachgesteuerten Freisprecheinrichtung mit Touchscreen (als „Car Kit“ bezeichnet) in einem Kraftfahrzeug.
Die Ware umfasst zwei Sicherungen und verschiedene Anschlussstücke, einschließlich Rundstecker. Die genaue Zusammensetzung der Ware (Anzahl der Drähte und spezifischen Anschlussstücke) ist vom jeweiligen Modell des Kraftfahrzeugs abhängig.
Bei der Installation verbindet die Ware die vorhandene Verkabelung des Autoradiosystems mit dem „Car Kit“ (das den Betrieb eines über Bluetooth verbundenen Mobiltelefons ermöglicht).
Dies ermöglicht die Übermittlung elektrischer Signale vom „Car Kit“ an das Autoradiosystem (auch die Stummschaltung anderer Töne bei Telefonaten) und bietet eine Stromversorgung.
Begründung:
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8544und 8544 30 00.
Die Ware besteht aus Drähten der Position 8544in Form eines Satzes (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 8544Absatz 8 letzter Satz).
Die Ware ist außerdem speziell für die Installation in einem Kraftfahrzeug bestimmt und dient zur Herstellung einer Verbindung zwischen verschiedenen Geräten des Fahrzeugs sowie zur Leitung von Strom und elektrischen Signalen.
Die Ware weist daher die objektiven Beschaffenheitsmerkmale von „Zündkabelsätzen und anderen Kabelsätzen von der für Beförderungsmittel verwendeten Art“ des KN-Codes 8544 30 00auf. Eine Einreihung in die Unterposition 8544 42als „andere elektrische Leiter, für eine Spannung von 1 000V oder weniger, mit Anschlussstücken versehen“ ist somit ausgeschlossen.
Die Ware ist daher in den KN-Code 8544 30 00als „Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der für Beförderungsmittel verwendeten Art“ einzureihen.
Einreihung:
(KN-Code): 8544 30 00
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022.