Kombinierte Nomenklatur – Änderung der Erläuterungen

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union; ABl. C 350 vom 13. September 2022, S. 4.

Es wird folgende neue Erläuterung eingefügt:

4202 31 00 bis Taschen- oder Handtaschenartikel 4202 39 00

„Auch nicht in diese Unterpositionen gehören Waren, die als Schutzhüllen für Ladeschalen für kabellose Kopfhörer dienen. Die Hüllen sind derart gestaltet, dass sie die Ladeschale von außen schützen, und werden in vielen verschiedenen Ausführungen verkauft (ein- oder zweiteilig, aus unterschiedlichen Materialien und in verschiedenen Farben, mit Mustern, Bildern oder Texten, mit einem Karabinerhaken versehen usw.). Diese Hüllen für Ladeschalen für kabellose Kopfhörer sind nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen.“

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022