Ausgleichszölle auf duktile Gussrohre aus Indien könnten 2027 auslaufen

Nach den Antidumpingmaßnahmen steht nun auch der Ausgleichszoll auf bestimmte Rohre aus duktilem Gusseisen mit Ursprung in Indien vor einer möglichen Auslaufüberprüfung.

Mit der Bekanntmachung C/2026/4911 vom 23. September 2026 weist die Europäische Kommission darauf hin, dass die bestehenden Ausgleichsmaßnahmen am 17. Juni 2027 auslaufen, sofern keine Überprüfung eingeleitet wird.

Was ist geregelt?

Die bestehenden Ausgleichszölle beruhen auf der Durchführungsverordnung (EU) 2022/927.

Erfasst werden Rohre aus duktilem Gusseisen, auch als Gusseisen mit Kugelgrafit bezeichnet, mit Ursprung in Indien:

ex KN 7303 00 10 – TARIC 7303 00 10 10
ex KN 7303 00 90 – TARIC 7303 00 90 10

Ausgenommen sind duktile Rohre ohne Innen- und Außenbeschichtung („blanke Rohre“).

Derzeit gelten folgende Ausgleichszölle:

Jindal Saw Limited: 6,0 % – TARIC-Zusatzcode C054
Electrosteel Castings Ltd.: 9,0 % – TARIC-Zusatzcode C055
Alle übrigen Unternehmen: 9,0 % – TARIC-Zusatzcode C999.

Für die unternehmensspezifischen Zollsätze ist eine Handelsrechnung mit der vorgeschriebenen Herstellererklärung erforderlich.

Wen betrifft das?

Betroffen sind insbesondere Importeure und Verwender von duktilen Gussrohren aus Indien.

Zu beachten ist, dass auf dieselben Waren neben dem Ausgleichszoll auch Antidumpingmaßnahmen bestehen. Für diese hat die Kommission mit der parallel veröffentlichten Bekanntmachung C/2026/4910 ebenfalls ein mögliches Auslaufen zum 17. Juni 2027 angekündigt.

Fristen/Geltung

Die Ausgleichsmaßnahme läuft ohne Einleitung einer Auslaufüberprüfung am 17. Juni 2027 um 00:00 Uhr aus.

Unionshersteller können einen Überprüfungsantrag stellen. Dieser muss der Europäischen Kommission spätestens drei Monate vor dem vorgesehenen Auslaufdatum vorliegen.

Was ist zu tun?

Importierende Unternehmen sollten die weitere Entwicklung sowohl bei den Ausgleichs- als auch bei den Antidumpingmaßnahmen beobachten. Bis zu einer Änderung oder einem tatsächlichen Auslaufen gelten die bestehenden Zölle unverändert weiter.

Wouros & Partner – Zoll- und Außenwirtschaftsberatung unterstützt Unternehmen bei der Prüfung von Antidumping- und Ausgleichszöllen, Wareneinreihung, Ursprung und TARIC-Zusatzcodes.

Quelle / Rechtshinweis:

Bekanntmachung C/2026/4911 der Europäischen Kommission, ABl. C vom 23.09.2026; Durchführungsverordnung (EU) 2022/927; Verordnung (EU) 2016/1037.

Bekanntmachung C/2026/4911 bei EUR-Lex

Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026