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EU aktualisiert Iran-Sanktionsverordnung
Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Iran, zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1838 des Rates vom 24. Juli 2026.
Die Europäische Union hat die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran erneut geändert.
Aus der vorliegenden konsolidierten Fassung geht hervor, dass die Verordnung zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1838 des Rates vom 24. Juli 2026 angepasst wurde. Welche konkreten Änderungen vorgenommen wurden, ergibt sich jedoch nicht aus der konsolidierten Fassung selbst, sondern aus der Änderungsverordnung.
Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zum Iran sollten daher prüfen, ob die aktuellen Änderungen Auswirkungen auf bestehende Liefer-, Export- oder Compliance-Prozesse haben.
Wouros & Partner – Zoll- und Außenwirtschaftsberatung unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung und Bewertung von EU-Sanktionsvorschriften sowie der Einhaltung außenwirtschaftsrechtlicher Vorgaben.
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Rechtshinweis
Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Rechtsakte sind verbindlich. Maßgeblich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung. Diese Zusammenfassung dient ausschließlich der Information. Verordnung (EU) Nr. 216/2013 über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union. © Europäische Union, 1998–2026.






