EU nimmt sechs weitere Personen in Iran-Sanktionsliste auf

Durchführungsverordnung (EU) 2026/1851 des Rates vom 24. Juli 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran, ABl. L, 2026/1851 vom 24. Juli 2026.

Die Europäische Union hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1851 sechs weitere Personen in die Sanktionsliste nach der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 aufgenommen.

Neu gelistet wurden die iranischen Richter Mostafa Narimani, Abolfazl Ameri Shahrabi, Mehdi Rasekhi, Mohammad-Reza Amoozad und Mohammad-Reza Tavakoli sowie der Hacker und Mitbegründer der Cybergruppe „Ashiyane“ Nima Salehi. Der Rat macht sie für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran verantwortlich.

Mit der Listung werden ihre Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen eingefroren. Zudem dürfen ihnen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen.

Unternehmen sollten ihre Sanktionslistenprüfung aktualisieren und bestehende Geschäftsbeziehungen mit Iran erneut kontrollieren. Die Änderung enthält keine neuen KN- oder TARIC-Codes.

Wouros & Partner – Zoll- und Außenwirtschaftsberatung unterstützt Unternehmen bei der Prüfung von Geschäftspartnern, möglichen Sanktionslistentreffern sowie Eigentums- und Kontrollverhältnissen.

Rechtshinweis

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