Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
EU führt vorläufige Antidumpingzölle auf Natriumbenzoat aus China ein
Durchführungsverordnung (EU) 2026/1854 der Kommission vom 27. Juli 2026 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Natriumbenzoat mit Ursprung in der Volksrepublik China, ABl. L vom 28.07.2026.
Die Europäische Kommission hat vorläufige Antidumpingmaßnahmen gegen Einfuhren von Natriumbenzoat mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt. Hintergrund ist eine Antidumpinguntersuchung, bei der die Kommission zu dem vorläufigen Ergebnis gelangte, dass chinesische Hersteller Natriumbenzoat zu gedumpten Preisen in die Europäische Union exportieren und dadurch den europäischen Herstellern einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden zufügen.
Betroffen ist Natriumbenzoat, ein häufig verwendeter Konservierungsstoff, der unter anderem in Lebensmitteln, Getränken, Arzneimitteln, Körperpflegeprodukten sowie Reinigungs- und Haushaltsmitteln eingesetzt wird. Die Ware wird derzeit unter dem KN-Code ex 2916 31 00 (TARIC-Code 2916 31 00 91) eingereiht.
Je nach Hersteller gelten unterschiedliche vorläufige Antidumpingzollsätze. Diese reichen von 57,6 % bis 75,4 %. Für alle übrigen chinesischen Hersteller, die nicht von einem individuellen Zollsatz erfasst werden, beträgt der Antidumpingzoll 116,4 %. Die Anwendung eines unternehmensbezogenen Zollsatzes setzt voraus, dass bei der Einfuhr eine den Vorgaben der Verordnung entsprechende Handelsrechnung mit der vorgeschriebenen Herstellererklärung vorgelegt wird. Andernfalls gilt automatisch der höhere allgemeine Zollsatz.
Für Importeure bedeutet dies, dass künftige Einfuhren aus China sorgfältig vorbereitet werden sollten. Neben der zutreffenden Tarifierung sind insbesondere der Hersteller, der Ursprung der Ware sowie die erforderlichen Handelsunterlagen zu prüfen. Aufgrund der teilweise sehr hohen Antidumpingzölle können sich erhebliche Auswirkungen auf Einkaufspreise und Lieferkalkulationen ergeben. Unternehmen sollten deshalb bestehende Lieferverträge und Bezugsquellen zeitnah überprüfen.
Wouros & Partner – Zoll- und Außenwirtschaftsberatung
Wir unterstützen Unternehmen bei der Prüfung von Antidumpingmaßnahmen, der zolltariflichen Einreihung, der Anwendung von TARIC-Maßnahmen sowie bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Importprozesse.
Rechtshinweis:
Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.






