Gerät zur Überprüfung der Echtheit von Dokumenten – 9405

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 204. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 2. bis 3. Dezember 2019:

Warenbeschreibung:

Gerät zur Überprüfung der Echtheit von Dokumenten mit einem Gehäuse aus Aluminium, für den Gebrauch auf einem Schreibtisch ausgelegt. Steuerungsknöpfe auf der Vorderseite dienen der Aktivierung der Lichtquellen (UV-Licht, weißes Licht von oben, weißes Licht von unten, weißes Streiflicht, Koaxiallicht, externe Lichtquelle (Taschenlampe)) in verschiedenen Prüfmodi. Das Gerät umfasst eine Arbeitsfläche zur Ablage eines Dokuments, Klammern zur Befestigung der zu prüfenden Dokumente und eine besondere Abschirmung gegen schädliche UV-Strahlen. Es verfügt über eine Öffnung zur Prüfung der Dokumente mit Koaxiallicht, die mit einem Schutzglas und einem abnehmbaren Deckel versehen ist. Auf dem Gehäuse des Geräts können direkt eine Lupe mit zehnfacher Vergrößerung und eine Taschenlampe angebracht werden. Weiterlesen

Honeycomb – Position 6909

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 204. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 02. bis 03. Dezember 2019:

Warenbeschreibung:

Das durch Abbildung veranschaulichte Erzeugnis (sogenannter “Honeycomb”) hat die Form eines zylindrischen Rohres mit einem Durchmesser von 3 cm und einer Länge von 10 cm mit in Längsrichtung durchgehenden wabenartigen Kanälen. Die Ware wird innerhalb eines Kraftfahrzeug-Kraftstoffsystems zur Abscheidung von Benzindampf durch Absorptions-Desorptionsprozesse an den Aktivkohlepartikeln verwendet. Es besteht aus poröser Keramik (“andere” als Porzellan) mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, das Aktivkohle enthält. Das Produkt ist nicht mit weiteren Bauteilen oder Elementen bestückt (z. B. Halterungen, Rahmen, Gehäuse oder andere Komponenten). Nach der Formgebung des Produktes werden die Aktivkohle und das keramische Ausgangsmaterial gemeinsam bei einer Temperatur von mehr als 800 ° C gebrannt. Weiterlesen

Tax free einkaufen

Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr; Einführung einer Wertgrenze von 50 Euro ab dem 1. Januar 2020

Zum 1. Januar 2020 können für liefernde Händler nur Einkäufe ab einem Rechnungsbetrag von 50,01 Euro (je Kassen- oder Rechnungsbeleg) zu einer Umsatzsteuerbefreiung bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr führen.

Für einen Übergangszeitraum sind die Dienststellen der Zollverwaltung aktuell jedoch angewiesen, auf Wunsch der Reisenden alle ihnen vorgelegte Belege (wertunabhängig) abzustempeln. Eine Entscheidung über die Gewährung einer Steuerbefreiung ist damit nicht verbunden.

Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass Fragen zum Verfahren der Befreiung von der Umsatzsteuer von der Zollverwaltung mangels Zuständigkeit nicht beantwortet werden können.

Weitere Informationen entnehmen Sie auf der Internetseite zum Thema Tax free einkaufen.

 

Quelle: Zoll.de

shrimp snacks wrapped in dough – Position 1902

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) zu Top 7.2 der 203. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 14. bis 16. Oktober 2019 (“shrimp snacks wrapped in dough”):

Warenbeschreibung:

Das Produkt ist eine Lebensmittelzubereitung bestehend aus Teig, der mit mehr als 20 GHT geschälten Garnelen, Tintenfischen und Fischfleisch gefüllt ist. Während der Produktion wurde das Produkt zuerst gebraten und dann gefroren (d.h. es wurde nie in Wasser oder Dampf usw. gekocht). Diese Snacks können unabhängig von der Kochanweisung auf der Verpackung gebraten, frittiert, im Ofen oder in einem Dampfgarer oder auf andere Art und Weise vom Endverbraucher zum Verzehr zubereitet werden.

Einreihung:

Die oben genannten gefüllten Teigwaren werden in die Position 1902 eingereiht. Im Allgemeinen ist das Frittieren für jede Art der Verarbeitung (Trocknen, Kochen usw.) von Teigwaren der Position 1902 zulässig. Eine Einreihung in die Position 1902 setzt voraus, dass die Erzeugnisse aus Teig ohne Gärprozess hergestellt wurden. Die Art der Zubereitung durch den Endverwender sollte keinen Einfluss auf die Einreihung haben.

Das Produkt ist speziell für den vertikalen Einsatz bei chirurgischen Eingriffen konzipiert – KN-Code 3005 10 00

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (UNTERBEREICH LANDWIRTSCHAFT/CHEMIE) – 200. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 27. bis 28. Juni 2019:

Warenbeschreibung:

Die Ware besteht aus einer Polyethylenfolie mit einer Öffnung im Mittelteil mit einer eingebetteten Inzisionsfolie mit Klebeschicht, die durch ein abziehbares Abdeckpapier geschützt ist und zwei Schlauchhaltern. In der Nähe der Öffnung befinden sich zwei Flüssigkeitssammelbeutel. Das Produkt ist speziell für den vertikalen Einsatz bei chirurgischen Eingriffen konzipiert und wird durch die Klebeschicht an den betreffenden Körperteil geklebt.

Einreihung/Begründung:

Die Ware ist aufgrund der vorhandenen Klebeschicht in Anwendung der AV 1 und 6 in den KN-Code 3005 10 00 einzureihen.

Metallverstärkten Schlauch aus Kunststoff, in verschiedenen Längen – KN-Code 3917 31 00 oder 3917 39 00

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 202. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 07. bis 09. Oktober 2019:

Warenbeschreibung:

Bei der Ware handelt es sich um einen metallverstärkten Schlauch aus Kunststoff, in verschiedenen Längen, der auf eine Trommel mit manueller oder automatischer Aufrollfunktion gewickelt ist. An einem Ende des Schlauchs befindet sich eine Sprühdüse mit einem Mechanismus zur Einstellung des Wasserstrahls. Der Schlauch sorgt für den Transport des Wassers von einem Entnahmepunkt zu dem Ort, an dem das Wasser benötigt wird. Die Trommel und die Sprühdüse dienen der bequemeren Verwendung des Schlauchs. Die Ware wird an einem Wasserhahn angeschlossen und dient z. B. der Versorgung von Gartenpflanzen mit Wasser.

Einreihung/Begründung:

Die beschriebene Ware ist in Anwendung der AV 1, 3 b) und 6 je nach Schlauchtyp entweder in den KN-Code 3917 31 00 oder 3917 39 00 als „andere Rohre und Schläuche, aus Kunststoffen” einzureihen, da der Schlauch der Ware seinen wesentlichen Charakter verleiht. Die Sprühdüse erleichtert nur die Handhabung des Schlauches, ist aber nicht für den Betrieb des Ganzen erforderlich. Eine Einreihung in die Position 8481 ist daher ausgeschlossen.

Quelle: Zoll.de

Klebebandabroller – 8205 59 80

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes (202. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 7. bis 9. Oktober 2019):

Warenbeschreibung:

Klebebandabroller

Es handelt sich um einen Klebebandabroller – ein Handwerkzeug, das mit einer Metallschneide zur Abtrennung des Klebebands ausgestattet ist. Der Klebebandabroller besteht aus Kunststoff- und Metallelementen. Die Ware dient dazu, Pakete mit Klebeband einzupacken. Das Klebeband wird von der Spule abgewickelt und an der gewünschten Stelle abgeschnitten.

Einreihung:

Die Ware ist in Anwendung der AV 1 und 6 als „Handwerkzeug, anderweit weder genannt noch inbegriffen“ in die Unterposition 8205 59 80 einzureihen.

Begründung:

Klebebandabroller aus Metall und Kunststoff, die mit einem einfachen Mechanismus, einschließlich einer Metallschneide zum Schneiden, ausgestattet sind, werden als „Handwerkzeuge, anderweit weder genannt noch inbegriffen“ in den KN-Code 8205 59 80 eingereiht. Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8205, 8205 59 und 8205 59 80. Darüber hinaus entsprechen diese Artikel den HS-Erläuterungen zu Kapitel 82, Allgemeines, da sie bei ihrem Gebrauch frei in der Hand gehalten werden und einfache mechanische Vorrichtungen enthalten. Auch wenn der Klebebandabroller in den HS-Erläuterungen nicht ausdrücklich erwähnt wird, sind weitere Beispiele für Handwerkzeuge mit weiter fortgeschrittenen Mechanismen in Kapitel 82 enthalten.

Quelle: Zoll.de

Edelstahlrohre (Railrohr- und Zuleitungsteile)/ Kraftstoffverteilerrohre – 8409 99 00

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes (202. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 7. bis 9. Oktober 2019):

Warenbeschreibung:

Edelstahlrohre (Railrohr- und Zuleitungsteile)/ Kraftstoffverteilerrohre

Bei der Ware handelt es sich um maßhaltig nach Werkzeichnung gefertigte, rohrartige Einbauelemente aus Edelstahl, mit mehreren verwendungsspezifisch angeordneten Bohrungen zum Anschluss von Zuleitungen sowie mit einem den Einbauverhältnissen angepassten, beidseitig verjüngten Durchmesser. Die betreffenden Waren sind jeweils zur Integration in ein Kraftstoffversorgungssystem für einen Kfz-Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung bestimmt und somit Bestandteile des Kraftstoffversorgungssystems.

Einreihung:

Die Ware ist in Anwendung der AV 1 und 6 sowie der Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI als „ein Teil, das ausschließlich für Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung bestimmt ist“ in den KN-Code 8409 99 00 einzureihen.

Begründung:

Die betreffenden Erzeugnisse gelten als Bestandteile von Kraftstoffeinspritzsystemen und sind als „andere Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt“ in die Position 8409 einzureihen. Das Rohr ist direkt mit dem Motor verbunden, zur Bereitstellung einer Kraftstoffversorgung für den Injektor. Die Ware ist daher ein wesentlicher Bestandteil des Motorkraftstoffsystems, das ohne sie nicht funktionieren würde. Eine Einreihung in die Position 8479 ist ausgeschlossen, da sie keine eigene Funktion hat (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 8409). Folglich ist die Ware gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 sowie der Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI als „Teil, das ausschließlich für Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung bestimmt ist“ in den KN-Code 8409 99 00 einzureihen.

Quelle: Zoll.de

USA – Antidumpinguntersuchung bei Blöcken aus geschmiedetem Stahl

Lieferungen von Produkten aus Deutschland, Italien, Indien und China sind betroffen.

Das U.S. Department of Commerce (DOC) eröffnete am 9. Januar 2020 Antidumping- und Ausgleichszolluntersuchungen bei Blöcken aus geschmiedetem Stahl (forges steel fluid end blocks) aus Deutschland, Italien, Indien und China.

Endgültige Entscheidungen des DOC sind am 27. Mai 2020 (Ausgleichszölle) und 10. August 2020 (Antidumpingzölle) zu erwarten.

 

Quelle: U.S. Department of Commerce