China – Änderungen bei der CCC-Zertifizierung

Für folgende Waren, die bisher durch die CNCA zertifiziert werden mussten, ist eine CCC-Eigendeklaration vorgeschrieben. Es handelt sich um bestimmte Elektrowerkzeuge, Schweißmaschinen, elektrische Schalter, Niederspannungselektrogeräte, Kleinmotoren, Kompressoren, Kfz-Teile wie Sicherheitsgurte, Außenbeleuchtung, Sitze und Kopfstützen, Radar, Fahrtenschreiber und Reflektoren.

 

Quelle: CNCA

Update – Brexit: Gültigkeit von Freihandelsabkommen nach einem Austritt mit Abkommen

Britisches Handelsministerium veröffentlicht neue Übersicht

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union verlieren alle Freihandelsabkommen, die zwischen der EU und Drittstaaten bestehen, sowie weitere handelsbezogene Abkommen ihre Gültigkeit in Bezug auf das Vereinigte Königreich.

Das Austrittsabkommen sieht vor, dass das Vereinigte Königreich für den Zeitraum der Übergangsphase als Mitgliedstaat der Europäische Union anzusehen ist. Somit könnten die Briten weiterhin von den Handelsverträgen profitieren und britische Waren behielten ihren EU-Ursprung. Hierzu müssen die jeweiligen Vertragspartner jedoch zustimmen.

Das Austrittsabkommen wurde zwar vom britischen Parlament abgelehnt. Das britische Handelsministerium hat sich dennoch um die Zustimmung der Vertragspartner bemüht, um für einen geordneten Brexit und eine damit verbundene Übergangsphase vorzusorgen.

Das britische Handelsministerium hat eine Liste veröffentlicht, welche Staaten zugesagt haben, das Vereinigte Königreich für die Dauer der Übergangsphase als EU-Mitgliedstaat zu behandeln. Diese Zusagen gelten nur, wenn das Vereinigte Königreich die EU mit einem Austrittsabkommen verlässt.

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Quelle: Britischen Handelsministeriums

China – Dual-Use 2020

Zahlreiche chemische und biologische Substanzen, Raketen- und Informationstechnik unterliegen als Dual-Use-Güter der besonderen Überwachung.

Das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM hat mit Bekanntmachung Nr. 68 vom 31.12.2019 eine Liste der Waren veröffentlicht, die als Dual-Use Güter bei der Ein- und Ausfuhr eine besondere Lizenz benötigen.

Die Liste ist wie folgt aufgebaut:

序号商品名称描述海关商品

编号

单位
Nr.Warenbezeichnungnähere Beschreibungchinesische ZolltarifnummerMaßeinheit

Dual-Use-Güter sind Waren, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Betroffen sind folgende Warengruppen: Radioaktives Material und Nukleartechnologie, chemische und biologische Materialien sowie zugehörige Gerätschaften, Raketentechnologie und Informationstechnik.

Die Listen enthalten die chinesischen Zolltarifnummern und die Warenbezeichnungen in Chinesisch. Zolltarifnummern werden bis zur 6. Stelle weltweit einheitlich verwendet (HS-Unterposition). Ab der 7. Stelle gibt es nationale Unterschiede. Man kann sich mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes behelfen.

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Quelle: Chinesische Wirtschaftsministerium

Nordmazedonien hebt Wertgrenze für Zollbefreiungen an

Warensendungen bis 90 Euro sind zollfrei

Die Wertgrenze für Zollbefreiungen von Warensendungen aus dem Ausland wurde zum 1. Januar 2020 von 45 Euro auf 90 Euro angehoben. Diese Wertgrenze gilt für Sendungen von juristischen Personen aus dem Ausland an Privatpersonen oder juristische Personen in Nordmazedonien, z.B. im Rahmen von Internetbestellungen.

Ist der Gesamtwert der Sendung inklusive Beförderungskosten kleiner als 22 Euro, dann ist die Sendung einfuhrabgabenfrei. Es ist also kein Zoll und auch keine Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen. Liegt der Gesamtwert der Sendung inklusive Beförderungskosten zwischen 22 und 90 Euro, ist zwar die nordmazedonische Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen, aber die Sendung ist zollfrei. Die Zollbefreiung gilt jedoch nicht für Alkohol, Parfums und Tabakwaren.

Ist der Warenwert inklusive Beförderungskosten größer als 90 Euro, sind sowohl Zoll als auch Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen.

Schreibmappe mit einer integrierten Powerbank – 4202 99 00

Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 204. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 02. bis 03. Dezember 2019:

Warenbeschreibung:

Schreibmappe mit einer integrierten Powerbank und eventuell einem kabellosen Ladegerät mit den folgenden äußerlichen und technischen Merkmalen:

–         Außenseite aus einem Polyester-Spinnstoffgewebe, Kunststofffolien oder Leder;

–         mit einem Verschluss (Verschlusslasche oder Reißverschluss);

–         mit einem auswechselbaren Schreibblock auf der rechten Seite;

–         innen auf der linken Seite mit einer Haltevorrichtung für ein Smartphone, einem Kabelhalter und gegebenenfalls einem Fach mit Karteneinschüben zur Aufbewahrung von beispielsweise Kredit- oder Visitenkarten;

–         mit einer Klappe mit Druckknopf, einer LED-Anzeige und einem USB- und einem Micro-USB-Anschluss;

–         mit einer Lithium-Polymer-Powerbank mit einer Kapazität von 4000 mAh, mit einem Input von 5 Volt/1 A Gleichstrom und einem Output von 5 Volt/2,0 A Gleichstrom.

In einigen Fällen weist die Schreibmappe an der Vorderseite/Oberseite ein kabelloses Ladegerät mit Qi-Technologie auf, mit dem Smartphones und andere Qi-fähige Geräte kabellos aufgeladen werden können.

Einreihung:

Die Ware ist in Anwendung der AV 1, 3 b) und 6 als Schreibmappe mit integrierter Powerbank abhängig von der stofflichen Beschaffenheit der Außenseite in KN-Code 4202 91 80, 4202 92 19, 4202 92 98 oder 4202 99 00 einzureihen.

Begründung:

Bei der aus Schreibmappe und Ladegerät zusammengesetzten Ware bestimmt die Schreibmappe insbesondere aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Ware.

Eine Einreihung in Position 8507 als elektrischer Akkumulator ist ausgeschlossen, weil der Artikel wie eine typische Schreibmappe aussieht (sie ist in erster Linie zum Aufbewahren von Dokumenten bestimmt) und nicht wie ein Akkumulator. Die integrierte Powerbank verändert den Charakter der Ware nicht wesentlich und bietet lediglich eine zusätzliche Funktion.

Quelle: Zoll.de