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Teilweise Interimsüberprüfung der EU-Ausgleichszölle auf Elektrofahrzeuge aus China
Bekanntmachung der Einleitung einer teilweisen Interimsüberprüfung der Ausgleichsmaßnahmen gegenüber den Einfuhren neuer batteriebetriebener Elektrofahrzeuge für die Personenbeförderung mit Ursprung in der Volksrepublik China (C/2025/6545), Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, vom 4. Dezember 2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/6545/oj.
Die Europäische Kommission hat von Amts wegen eine teilweise Interimsüberprüfung der bestehenden Ausgleichsmaßnahmen (Antisubventionsmaßnahmen) gegen neue batteriebetriebene Elektrofahrzeuge für die Personenbeförderung mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeleitet. Diese Überprüfung erfolgt auf Basis von Artikel 19 der Verordnung (EU) 2016/1037 („Grundverordnung“) und bezieht sich ausschließlich auf die Form der Maßnahme – nicht auf das Bestehen der Subventionen oder die Höhe der Zollsätze. Die derzeit geltenden endgültigen Ausgleichszölle wurden durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2754 eingeführt und bleiben bis zum Abschluss der Überprüfung in Kraft.
Gegenstand der Überprüfung sind neue batteriebetriebene Elektrofahrzeuge, die
hauptsächlich für die Beförderung von neun oder weniger Personen einschließlich des Fahrers bestimmt sind,
unabhängig von der Anzahl der Räder ausschließlich von einem oder mehreren Elektromotoren angetrieben werden,
auch mit einem Reichweitenverlängerer („Range Extender“) auf Basis eines Verbrennungsmotors ausgestattet sein können.
Nicht erfasst sind Fahrzeuge der Klassen L nach Verordnung (EU) Nr. 168/2013 sowie Krafträder. Die Ware wird derzeit in den KN-Code ex 8703 80 10 (TARIC-Code 8703 80 10 10) eingereiht; diese Angaben dienen nur zur Orientierung und gelten unbeschadet späterer Änderungen der zolltariflichen Einreihung.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025






