Teilweise Interimsüberprüfung der EU-Ausgleichszölle auf Elektrofahrzeuge aus China

Bekanntmachung der Einleitung einer teilweisen Interimsüberprüfung der Ausgleichsmaßnahmen gegenüber den Einfuhren neuer batteriebetriebener Elektrofahrzeuge für die Personenbeförderung mit Ursprung in der Volksrepublik China (C/2025/6545), Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, vom 4. Dezember 2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/6545/oj.

Die Europäische Kommission hat von Amts wegen eine teilweise Interimsüberprüfung der bestehenden Ausgleichsmaßnahmen (Antisubventionsmaßnahmen) gegen neue batteriebetriebene Elektrofahrzeuge für die Personenbeförderung mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeleitet. Diese Überprüfung erfolgt auf Basis von Artikel 19 der Verordnung (EU) 2016/1037 („Grundverordnung“) und bezieht sich ausschließlich auf die Form der Maßnahme – nicht auf das Bestehen der Subventionen oder die Höhe der Zollsätze. Die derzeit geltenden endgültigen Ausgleichszölle wurden durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2754 eingeführt und bleiben bis zum Abschluss der Überprüfung in Kraft. Weiterlesen