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EU-Quecksilberverordnung: Einfuhr, Ausfuhr und Verwendung von Quecksilber streng reguliert
Quelle/Fundstelle: Amtsblatt der Europäischen Union, L 137 vom 24. Mai 2017
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2017/852
Die Europäische Union regelt mit der Verordnung (EU) 2017/852 den Umgang mit Quecksilber, Quecksilberverbindungen und quecksilberhaltigen Produkten umfassend. Ziel ist es, die Gesundheit des Menschen und die Umwelt vor Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber zu schützen. Die Verordnung ersetzt die frühere Verordnung (EG) Nr. 1102/2008.
Für Unternehmen ist die Verordnung insbesondere relevant bei der Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Verwendung und Entsorgung von quecksilberhaltigen Stoffen und Produkten. Sie enthält unter anderem konkrete Ausfuhrverbote für Quecksilber sowie bestimmte Quecksilberverbindungen und Gemische. Die Regelungen beziehen sich auf klar definierte Stoffe, Produkte und Anwendungsbereiche. Weiterlesen






