Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
China: Zollamtliche Erfassung von Glasperlen angeordnet
Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/2162 die zollamtliche Erfassung bestimmter fester Mikrokugeln aus Glas („Glasperlen“) mit Ursprung in China angeordnet.
Betroffen sind Glasperlen mit einem Durchmesser von höchstens 2 mm, unabhängig von Verwendungszweck oder Herstellungsverfahren sowie beschichtet oder unbeschichtet. Erfasst werden insbesondere folgende TARIC-Codes:
7002 10 00 20, 7018 10 90 10, 7018 20 00 10 und 7018 90 90 10.
Ausgenommen sind kleine durchstochene Glasperlen der KN-Codes 7018 10 11 und 7018 10 19.
Was bedeutet die Erfassung für Einführer?
Aktuell wird dadurch noch kein Antidumpingzoll erhoben. Die zollamtliche Erfassung ermöglicht jedoch, nach Abschluss der laufenden Antidumpinguntersuchung gegebenenfalls Antidumpingzölle rückwirkend auf die erfassten Einfuhren zu erheben.
Wouros & Partner empfiehlt betroffenen Einführern daher, das mögliche rückwirkende Abgabenrisiko bei Einfuhren aus China zu berücksichtigen.
Quelle: DVO (EU) 2026/2162 vom 29.09.2026, ABl. L vom 30.09.2026; Art. 14 Abs. 5 VO (EU) 2016/1036.
Rechtshinweis: Maßgeblich ist die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung; siehe VO (EU) Nr. 216/2013.






