Antidumping – Flachstahlerzeugnisse mit Ursprung in fünf Ländern: Die Untersuchung betrifft Einfuhren aus Indien, Japan, Taiwan, der Türkei und Vietnam.

Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter kaltgewalzter Flachstahlerzeugnisse mit Ursprung in Indien, Japan, Taiwan, der Türkei und Vietnam; ABl. C vom 18. September 2025.

Gegenstand der Untersuchung sind flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl oder anderem legierten Stahl, ausgenommen aus nichtrostendem Stahl, beliebiger Breite, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen und nur kaltgewalzt, mit Ursprung in Indien, Japan, Taiwan, der Türkei und Vietnam.

Die Ware wird derzeit unter folgenden KN-Codes eingereiht: KN-Codes ex 7209 15 00, 7209 16 90, 7209 17 90, 7209 18 91, ex 7209 18 99, ex 7209 25 00, 7209 26 90, 7209 27 90, 7209 28 90, 7211 23 30, ex 7211 23 80, ex 7211 29 00, 7225 50 80, 7226 92 00 (TARIC-Codes 7209 15 00 90, 7209 18 99 90, 7209 25 00 90, 7211 23 80 19, 7211 23 80 95, 7211 23 80 99, 7211 29 00 19, 7211 29 00 99). Weiterlesen

EU leitet Antidumpingverfahren gegen Erbsenprotein aus China ein

Die Europäische Kommission hat am 29. August 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. C/2025/4850) die Einleitung eines Antidumpingverfahrens gegen die Einfuhren von Erbsenprotein mit Ursprung in der Volksrepublik China bekannt gemacht. Grundlage hierfür ist die Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus Drittländern..

Hintergrund

  • Der Antrag wurde von einem Bündnis europäischer Erbsenproteinhersteller gestellt.

  • Betroffen sind alle Erbsenproteine mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % – unabhängig von der physikalischen Form (Pulver, Flüssigkeit, texturiert).

  • Die Einfuhren fallen aktuell unter verschiedene KN- und TARIC-Codes, u. a. 3504 00 90 91, 2106 10 20 40 und 2303 10 90 10.

Die Kommission sieht erhebliche Verzerrungen im chinesischen Markt und stützt sich dabei u. a. auf den EU-Bericht über Wettbewerbsverzerrungen in China. Als Vergleichsmaßstab für faire Marktbedingungen wird Brasilien herangezogen. Erste Berechnungen zeigen deutliche Dumpingspannen.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.