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ATLAS: Neue Angaben zum „Land des Schmelzens und Gießens“ bei Stahlimporten
Ab dem 1. Oktober 2026 gelten bei der Einfuhr bestimmter Stahlwaren neue TARIC-Anforderungen. Hintergrund ist das neue EU-Stahlinstrument nach der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1963.
Hierfür wurde die TARIC-Maßnahme 764 „Einfuhrkontrolle“ neu eingerichtet. Bei betroffenen Stahlwaren muss künftig das Land des „Schmelzens und Gießens“ angegeben und durch einen entsprechenden Nachweis belegt werden.
Was müssen Einführer beachten?
In der Zollanmeldung ist das Land des Schmelzens und Gießens über eine entsprechende Y-Unterlagencodierung zu erklären. Zusätzlich ist ein Nachweis über dieses Land mittels einer C-Unterlagencodierung anzumelden.
Bestimmte Nachweise müssen der Zollstelle zwingend vorgelegt und geprüft werden. Das ITZBund weist deshalb ausdrücklich auf mögliche längere Abfertigungszeiten hin.
Die bestehenden Zusatzzölle und Zollkontingente für Stahlwaren bleiben weiterhin bestehen. Bei bestimmten Überschneidungen von Zollkontingenten wird die Zuteilung zudem um fünf Arbeitstage aufgeschoben.
Wouros & Partner empfiehlt betroffenen Unternehmen, ihre Lieferanten frühzeitig auf die erforderlichen Angaben und Nachweise zum Land des Schmelzens und Gießens hinzuweisen und die neuen Anforderungen in den Import- und ATLAS-Prozessen zu hinterlegen.
Quelle: ITZBund, ATLAS-Teilnehmerinformation 1007/2026 vom 29.09.2026; DVO (EU) 2026/1963.






