EU hebt teilweise Aussetzung des Kooperationsabkommens mit Syrien auf

Amtsblatt der Europäischen Union, Beschluss (EU) 2026/1087 des Rates vom 11. Mai 2026 zur Aufhebung des Beschlusses 2011/523/EU zur teilweisen Aussetzung des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Syrien, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L vom 12.05.2026.

Die Europäische Union hat mit dem Beschluss (EU) 2026/1087 die teilweise Aussetzung des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Syrien aufgehoben.

Die ursprüngliche Aussetzung erfolgte im Jahr 2011 im Zusammenhang mit restriktiven Maßnahmen gegen Syrien. Betroffen waren insbesondere Einfuhren von Rohöl und Erdölerzeugnissen aus Syrien in die Europäische Union. Im Jahr 2012 wurde die Aussetzung zusätzlich auf Gold, Edelmetalle und Diamanten ausgedehnt. Grundlage hierfür waren unter anderem die Beschlüsse 2011/523/EU, 2011/522/GASP, 2011/782/GASP sowie 2012/123/GASP.

Nach Auffassung des Rates haben sich die politischen Rahmenbedingungen in Syrien seit dem Sturz des Regimes von Bashar al-Assad im Dezember 2024 grundlegend verändert. Zusätzlich verweist der Rat auf seine Schlussfolgerungen vom 23. Juni 2025 sowie auf die Unterstützung der wirtschaftlichen und sozioökonomischen Erholung Syriens.

Parallel hierzu wurden durch die Beschlüsse (GASP) 2025/406 und (GASP) 2025/1096 zahlreiche wirtschaftliche restriktive Maßnahmen gegen Syrien aufgehoben. Sicherheitsbezogene Maßnahmen bleiben jedoch weiterhin bestehen.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass Syrien-Geschäfte weiterhin sorgfältig geprüft werden müssen. Trotz der Lockerungen bestehen weiterhin erhebliche außenwirtschaftsrechtliche Anforderungen, insbesondere im Bereich:

  • Sanktionen und Embargos
  • Exportkontrolle und Genehmigungspflichten
  • Endverwendungs- und Endverwenderprüfungen
  • Zahlungs- und Finanzsanktionen
  • Dokumentations- und Nachweispflichten
  • Interne Kontrollsysteme (IKS)

Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der Bewertung von Syrien-Geschäften sowie bei der Umsetzung von Anforderungen im Bereich Zoll, Sanktionen, Exportkontrolle und Außenwirtschaftsrecht.

Rechtshinweis:
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