Bekanntgabe Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen

Datum: 02.09.2021

Durch das Siebte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (7. VStÄndG), das am 6. April 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurden mit Ausnahme des Biersteuergesetzes alle Verbrauchsteuergesetze geändert.

Fachmeldung vom 08.04.2021 “Verkündung des Siebten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen”

Auf Grundlage des 7. VStÄndG wurden die Verbrauchsteuerverordnungen mit Ausnahme der Biersteuerverordnung und der Alkopopsteuerverordnung überarbeitet. Die Verkündung der Siebten Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen (7. VStÄndV) erfolgte am 20.08.2021 im Bundesgesetzblatt.

Die neuen Regelungen werden größtenteils zum 13.02.2023 in Kraft treten. Hiervon umfasst ist auch die Überführung des bisher papiergebundenen Verfahrens für Beförderungen von Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs in EMCS. Weitere abweichende Zeitpunkte ergeben sich überwiegend aus den EU-rechtlichen Vorgaben der Alkoholstrukturrichtlinie (01.01.2022) und im Rahmen der Einführung der Steuerbegünstigungen im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik – GSVP (01.07.2022).

Die wesentlichen Änderungen der Verordnungen zum 01.07.2021 sind hier, getrennt nach Genussmittelsteuern und Energie-/Stromsteuer, zusammengefasst: Weiterlesen

Änderungen Außenhandelsstatistik ab 1. Januar 2022

Auf EU-Ebene gilt ein neuer Rahmen für Statistiken erstellt (FRIBS), die Regelungen für die Außenhandelsstatistik (Intrastat und Extrastat) treten zum 1. Januar 2022 in Kraft.

  • Die Versendungsmeldungen müssen ab 2022 zusätzliche Daten enthalten. Das sind die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Warenempfängers und das Ursprungsland der Ware. Die entsprechenden Datenfelder sind heute schon in der Versendungsmeldung enthalten, deren Angabe ist zur Zeit aber noch freiwillig.
  • Änderungen bei „Art des Geschäfts”
  • Beschränkungen bei der Nutzung von genehmigungspflichtigen Sammelnummern (Kapitel 99), Unternehmen mit einem entsprechenden jährlichen Umsatz über 3 Millionen Euro werden genehmigungspflichtige Sammelnummern für Sortimente nicht mehr nutzen können. Das Statistische Bundesamt wird die betroffenen Unternehmen informieren.

In den Vorschriften werden Wert- und Gewichtsschwellen aufgenommen, unterhalb derer abgegebene Meldungen nicht berichtigt werden müsse

 

Quelle: Statistisches Bundesamt

Einfuhr – Biersteuermengenstaffel

Auf Grundlage des “Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugssteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntModG)“ wurde die Biersteuermengenstaffel von 2003 – rückwirkend zum 01.01.2021 und mit Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2022 – wieder eingeführt

Das AbzStEntModG zielt darauf ab, das Verfahren zur Entlastung beschränkt Steuerpflichtiger von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) möglichst effizient zu gestalten und so weit wie möglich gegen Missbrauch und Betrug zu wappnen.

AbzStEntModG

Quelle: Zoll

Neuerungen im grenzüberschreitenden Online-Handel ab 1. Juli 2021

Der bisherige Schwellenwert für innergemeinschaftliche Fernverkäufe wird abgeschafft. Der neue unionsweite Schwellenwert beträgt 10.000 Euro.

Zu den wichtigsten Änderungen zählen unter anderem:

  • die Mini-One-Stop-Shop (MOSS) für die Mehrwertsteuer wird auf andere Dienstleistungen von Unternehmen an Verbraucher (B2C), innergemeinschaftliche Fernverkäufe sowie inländische Lieferungen ausgedehnt und so zu einer größeren einzigen Anlaufstelle (One-Stop-Shop – OSS);
  • Abschaffung des bisherigen Schwellenwertes für innergemeinschaftliche Fernverkäufe; der neue unionsweite Schwellenwert beträgt 10.000 Euro;
  • Einführung neuer Aufzeichnungspflichten für Unternehmen, die die Lieferung von Gegenständen und die Erbringung von Dienstleistungen durch die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle erbringen.

thumbnail of Erläuterungenzu denMehrwertsteuervorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr

 

Quelle: EUROPÄISCHE KOMMISSION

 

Verkündung Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

Am 6. April 2021 wurde das Siebte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen – 7. VStÄndG – im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Mit dem Gesetz werden im Wesentlichen die Richtlinie 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems (Neufassung) (ABl. L 58 vom 27. Februar 2020, S. 4-42) – Systemrichtlinie – sowie die Richtlinie (EU) 2020/1151 des Rates vom 29. Juli 2020 zur Änderung der Richtlinie 92/83/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke (Abl. L 256 vom 5. August 2020, S. 1-9) – Alkoholstrukturrichtlinie – in nationales Recht umgesetzt. Weiterlesen