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Bekanntgabe Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
Durch das Siebte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (7. VStÄndG), das am 6. April 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurden mit Ausnahme des Biersteuergesetzes alle Verbrauchsteuergesetze geändert.
Auf Grundlage des 7. VStÄndG wurden die Verbrauchsteuerverordnungen mit Ausnahme der Biersteuerverordnung und der Alkopopsteuerverordnung überarbeitet. Die Verkündung der Siebten Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen (7. VStÄndV) erfolgte am 20.08.2021 im Bundesgesetzblatt.
Die neuen Regelungen werden größtenteils zum 13.02.2023 in Kraft treten. Hiervon umfasst ist auch die Überführung des bisher papiergebundenen Verfahrens für Beförderungen von Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs in EMCS. Weitere abweichende Zeitpunkte ergeben sich überwiegend aus den EU-rechtlichen Vorgaben der Alkoholstrukturrichtlinie (01.01.2022) und im Rahmen der Einführung der Steuerbegünstigungen im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik – GSVP (01.07.2022).
Die wesentlichen Änderungen der Verordnungen zum 01.07.2021 sind hier, getrennt nach Genussmittelsteuern und Energie-/Stromsteuer, zusammengefasst: Weiterlesen