Einfuhr – Biersteuermengenstaffel

Auf Grundlage des “Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugssteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntModG)“ wurde die Biersteuermengenstaffel von 2003 – rückwirkend zum 01.01.2021 und mit Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2022 – wieder eingeführt

Das AbzStEntModG zielt darauf ab, das Verfahren zur Entlastung beschränkt Steuerpflichtiger von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) möglichst effizient zu gestalten und so weit wie möglich gegen Missbrauch und Betrug zu wappnen.

AbzStEntModG

Quelle: Zoll