Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
eCommerce – Informationen zu den Neuerungen ab 1. Juli 2021
Ab dem 1. Juli 2021 fällt die bisherige Freigrenze von 22 Euro für eine Einfuhrabgabenbefreiung weg. Hierdurch treten für den eCommerce umfangreiche Änderungen in Kraft.
eCommerce und Unternehmen
eCommerce und Privatpersonen
Informationen für Privatpersonen
eCommerce und ATLAS
Informationen für den Bereich ATLAS
eCommerce Chatbot TinA
Als digitale Informationsmöglichkeit steht ein neuer Chatbot zur Verfügung.
Chatbot TinA
Quelle: Zoll.de