Neuerungen im grenzüberschreitenden Online-Handel ab 1. Juli 2021

Der bisherige Schwellenwert für innergemeinschaftliche Fernverkäufe wird abgeschafft. Der neue unionsweite Schwellenwert beträgt 10.000 Euro.

Zu den wichtigsten Änderungen zählen unter anderem:

  • die Mini-One-Stop-Shop (MOSS) für die Mehrwertsteuer wird auf andere Dienstleistungen von Unternehmen an Verbraucher (B2C), innergemeinschaftliche Fernverkäufe sowie inländische Lieferungen ausgedehnt und so zu einer größeren einzigen Anlaufstelle (One-Stop-Shop – OSS);
  • Abschaffung des bisherigen Schwellenwertes für innergemeinschaftliche Fernverkäufe; der neue unionsweite Schwellenwert beträgt 10.000 Euro;
  • Einführung neuer Aufzeichnungspflichten für Unternehmen, die die Lieferung von Gegenständen und die Erbringung von Dienstleistungen durch die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle erbringen.

thumbnail of Erläuterungenzu denMehrwertsteuervorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr

 

Quelle: EUROPÄISCHE KOMMISSION