Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Neuerungen im grenzüberschreitenden Online-Handel ab 1. Juli 2021
Der bisherige Schwellenwert für innergemeinschaftliche Fernverkäufe wird abgeschafft. Der neue unionsweite Schwellenwert beträgt 10.000 Euro.
Zu den wichtigsten Änderungen zählen unter anderem:
- die Mini-One-Stop-Shop (MOSS) für die Mehrwertsteuer wird auf andere Dienstleistungen von Unternehmen an Verbraucher (B2C), innergemeinschaftliche Fernverkäufe sowie inländische Lieferungen ausgedehnt und so zu einer größeren einzigen Anlaufstelle (One-Stop-Shop – OSS);
- Abschaffung des bisherigen Schwellenwertes für innergemeinschaftliche Fernverkäufe; der neue unionsweite Schwellenwert beträgt 10.000 Euro;
- Einführung neuer Aufzeichnungspflichten für Unternehmen, die die Lieferung von Gegenständen und die Erbringung von Dienstleistungen durch die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle erbringen.
Quelle: EUROPÄISCHE KOMMISSION