Antidumping – Rohrformstücke mit Ursprung in China

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 168 vom 5. Mai 2021, S. 5.

Auf Einfuhren von bestimmten Rohrformstücke, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken aus nicht rostendem Stahl zum Stumpfschweißen, auch als Fertigwaren bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/141 eingeführt wurden.

Diese Maßnahmen treten am 28. Januar 2022 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.