Antidumping – Fahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in China

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 161 vom 3. Mai 2021, S. 2.

Auf Einfuhren von Fahrzeugräder aus Aluminium bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/109 eingeführt wurden.

Diese Maßnahmen treten am 25. Januar 2022 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

 

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