Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Antidumping – Fahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in China
Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens
bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 161 vom 3. Mai 2021, S. 2.
Auf Einfuhren von Fahrzeugräder aus Aluminium bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/109 eingeführt wurden.
Diese Maßnahmen treten am 25. Januar 2022 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.