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Antidumping – Natriumgluconat mit Ursprung in China
Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens
bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 170 vom 6. Mai 2021, S. 6.
Auf Einfuhren von Natriumgluconat bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/94 eingeführt wurden.
Diese Maßnahmen treten am 21. Januar 2022 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.