Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Änderungen Außenhandelsstatistik ab 1. Januar 2022
Auf EU-Ebene gilt ein neuer Rahmen für Statistiken erstellt (FRIBS), die Regelungen für die Außenhandelsstatistik (Intrastat und Extrastat) treten zum 1. Januar 2022 in Kraft.
- Die Versendungsmeldungen müssen ab 2022 zusätzliche Daten enthalten. Das sind die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Warenempfängers und das Ursprungsland der Ware. Die entsprechenden Datenfelder sind heute schon in der Versendungsmeldung enthalten, deren Angabe ist zur Zeit aber noch freiwillig.
- Änderungen bei „Art des Geschäfts”
- Beschränkungen bei der Nutzung von genehmigungspflichtigen Sammelnummern (Kapitel 99), Unternehmen mit einem entsprechenden jährlichen Umsatz über 3 Millionen Euro werden genehmigungspflichtige Sammelnummern für Sortimente nicht mehr nutzen können. Das Statistische Bundesamt wird die betroffenen Unternehmen informieren.
In den Vorschriften werden Wert- und Gewichtsschwellen aufgenommen, unterhalb derer abgegebene Meldungen nicht berichtigt werden müsse
Quelle: Statistisches Bundesamt