Niederlande: Erteilung einer neuen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

In den Niederlanden registrierte Einzelunternehmer werden eine neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erhalten, die ab dem 1. Januar 2020 verpflichtend bei innergemeinschaftlichen Umsätzen zu verwenden ist.

Ab dem 1. Januar 2020 müssen in Deutschland registrierte Unternehmer für alle innergemeinschaftlichen Umsätze mit einem in den Niederlanden registrierten Einzelunternehmer grundsätzlich dessen neue – ab dem 1. Januar 2020 gültige – niederländische Ust-IdNr. verwenden.

Quelle: IHK

Carnet ATA – Angabe der EORI-Nummer

Aktueller Hinweis: Angabe der EORI-Nummer ausgesetzt

Die Verfügung der Generalzolldirektion zur Aufnahme der EORI-Nummer in das Carnet ist zunächst ausgesetzt worden. Die Zollämter sind informiert. Die EU-Kommission wird die Regelung noch einmal überprüfen und auf der nächsten Sitzung am 22.1.2020 erneut behandeln.

 

Quelle: IHK Koblenz

Intrahandelsstatistik: Neuerungen 2020

Auf die im Bereich der Intrahandelsstatistik (Erfassung des innergemein-schaftlichen Warenverkehrs) für das Berichtsjahr 2020 eintretenden Änderungen wird nachfolgend hingewiesen.

  • Die Anmeldeschwelle zur Feststellung der Auskunftspflicht je nach Verkehrsrichtung bleibt unverändert: Für die Warenversendung liegt der Wert bei 500.000 Euro und für den Wareneingang bei 800.000 Euro.
  • Die auf den Vorjahreswert aller innergemeinschaftlichen Warenbewegungen bezogene Schwelle, bis zu der kein Statistischer Wert angegeben werden muss (– nur bei Käufen/Verkäufen und bei Kommissions-/Konsignationsgeschäften –), wird für die Wareneingänge auf 46 Mill. Euro angehoben. Der Schwellenwert für die Warenversendungen verbleibt auf dem Wert von 50 Mill. Euro.

Aktueller Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2020

Quelle: Statistisches Bundesamt

Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2020 – Buchausgabe

Das „Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, Ausgabe 2020“ (WA 2020) tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und ersetzt die Ausgabe 2019 (WA 2019).

Das WA dient der Klassifizierung der Waren für die Statistik des Warenverkehrs mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Intrahandel) und mit den Drittländern (Extrahandel) und ist damit die Grundlage für die Darstellung von Außenhandelsergebnissen in tiefer fachlicher Gliederung. Weiterlesen

Formularanpassung Energie- und Stromsteuer

Im Bereich Energie- und Stromsteuer werden zum Jahreswechsel weitere Formulare sowie Hinweise zum neuen Konzept zur Formularumsetzung zur Verfügung gestellt.

Fachmeldung Zoll

Allgemeines zum neuen Konzept Formularumsetzung

Zur Entwicklung eines einheitlichen Antragsmoduls im Zusammenhang mit dem IT-Projekt MoeVe Zoll 2016 wurde ein neues Formularkonzept seitens des Referats 3 der Direktion IV entwickelt, welches den Programmierungsaufwand für das IT-Projekt und den Anpassungs-aufwand bei Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen künftig reduzieren soll. Die Formulare sind überwiegend auf eindeutigen und mehrfach verwendbaren Entscheidungsfragen (Ja/Nein) aufgebaut. Zudem haben sie bereits Feldfunktionen, die den Antragsteller beim Ausfüllen anleiten. Weiterlesen

Präferenzieller Warenverkehr mit den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG)

Für den präferenziellen Warenverkehr mit den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) findet ab dem 1. Januar 2020 das System des registrierten Ausführers (REX) verpflichtende Anwendung.

Zum Nachweis des präferenziellen Ursprungs sind danach nur noch Erklärungen zum Ursprung vorgesehen. Bei Sendungen mit Ursprungserzeugnissen im Wert von nicht mehr als 10.000 Euro ist die Ausfertigung durch jeden Ausführer möglich. Ist diese Wertgrenze überschritten, kann nur ein REX eine Erklärung zum Ursprung ausfertigen. Dies gilt sowohl für Einfuhren in die EU aus einem ÜLG als auch für Ausfuhren aus der EU in ein ÜLG. Weiterlesen

Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

Tax free einkaufen

Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr; Einführung einer Wertgrenze von 50 Euro ab dem 1. Januar 2020

Zum 1. Januar 2020 können für liefernde Händler nur Einkäufe ab einem Rechnungsbetrag von 50,01 Euro (je Kassen- oder Rechnungsbeleg) zu einer Umsatzsteuerbefreiung bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr führen.

Für einen Übergangszeitraum sind die Dienststellen der Zollverwaltung aktuell jedoch angewiesen, auf Wunsch der Reisenden alle ihnen vorgelegte Belege (wertunabhängig) abzustempeln. Eine Entscheidung über die Gewährung einer Steuerbefreiung ist damit nicht verbunden.

Quelle: Zoll.de

Freihandelsabkommen mit Japan

Aktualisierung der EU-Guidances und des Merkblattes zum EU-Japan-EPA

Die Europäische Kommission hat auf ihrer Website englischsprachige Guidance documents zu bestimmten Themen des EU-Japan-EPA veröffentlicht. Diese Guidances wurden teilweise aktualisiert und zudem um eine neue GuidanceStatement on Origin“ ergänzt.

Website der Europäischen Kommission (in englischer Sprache)

Deshalb wurde auch das „Merkblatt EU-Japan-EPA“ angepasst und insbesondere um Informationen über die Ausfertigung einer Erklärung zum Ursprung auf gesonderten Dokumenten, auf Handels-papieren eines anderen Unternehmens sowie bei der Rechnungsstellung in einem Drittland ergänzt.

thumbnail of Merkblatt EU-Japan-EPA 2

Quelle: Zoll.de