Niederlande: Erteilung einer neuen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

In den Niederlanden registrierte Einzelunternehmer werden eine neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erhalten, die ab dem 1. Januar 2020 verpflichtend bei innergemeinschaftlichen Umsätzen zu verwenden ist.

Ab dem 1. Januar 2020 müssen in Deutschland registrierte Unternehmer für alle innergemeinschaftlichen Umsätze mit einem in den Niederlanden registrierten Einzelunternehmer grundsätzlich dessen neue – ab dem 1. Januar 2020 gültige – niederländische Ust-IdNr. verwenden.

Quelle: IHK