EU/Irak – Restriktive Maßnahmen

Durchführungsverordnung (EU) 2019/1853 der Kommission vom 5. November 2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 des Rates über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak; ABl. L 285 vom 6. November 2019, S. 7.

Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 enthält eine Liste der staatlichen Organe, Unternehmen, Einrichtungen, natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen der ehemaligen Regierung

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.

EU/Moldau – EU verlängert Sanktionen

Beschluss (GASP) 2019/1789 des Rates vom 24. Oktober 2019 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau; ABl. 272 vom 25. Oktober 2019, S. 150.

Die bestehenden restriktiven Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau werden bis zum 31. Oktober 2020 verlängert.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.

EU/Guinea – EU verlängert Sanktionen

Beschluss (GASP) 2019/1790 des Rates vom 24. Oktober 2019 zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea; ABl. 272 vom 25. Oktober 2019, S. 152.


Die bestehenden restriktiven Maßnahmen gegenüber Guinea-Bissau werden bis zum 27. Oktober 2020 verlängert. 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.

EU/Burundi – EU verlängert Sanktionen

Beschluss (GASP) 2019/1788 des Rates vom 24. Oktober 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi; ABl. L 272 vom 25. Oktober 2019, S. 147.
Die bestehenden restriktiven Maßnahmen gegenüber Burundi werden bis zum 31. Oktober 2020 verlängert. Es handelt sich hierbei um die Beibehaltung von Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen für bestimmte Personen. Zudem wird die Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert. Die Angaben zu einer benannten Person werden geändert.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.

 

EU/Venezuela – EU verlängert Sanktionen

Beschluss (GASP) 2019/1893 des Rates vom 11. November 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela; ABl. L 291 vom 12. November 2019, S. 42.
Die Europäische Union hat im November 2017 Sanktionen gegenüber Venezuela verhängt vom 15. November 2017). Diese Sanktionen werden bis zum 14. November 2020 verlängert.

Die restriktiven Maßnahmen umfassen ein Waffenembargo sowie Reiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten von insgesamt 25 Amtsträgern, die für Menschenrechtsverletzungen und/oder die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Venezuela verantwortlich sind.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.

 

Antidumping – Korrosionsbeständiger Stahl mit Ursprung in China

Einleitung einer Umgehungsüberprüfung

Durchführungsverordnung (EU) 2019/1948 der Kommission vom 25. November 2019 zur Einleitung einer Untersuchung betreffend die mutmaßliche Umgehung der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/186 der Kommission eingeführten Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter korrosionsbeständiger Stähle mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren; ABl. L 304 vom 26. November 2019, S. 10.

 

Einfuhren von bestimmten korrosionsbeständigen Stählen mit Ursprung in der VR China unterliegen Antidumpingmaßnahmen, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/186 eingeführt wurden.
Der Europäischen Kommission liegen Beweise vor, dass die geltenden Antidumpingmaßnahmen durch geringfügige Veränderungen der betroffenen Ware umgangen werden. Die Kommission leitet deshalb eine Umgehungsuntersuchung ein. Weiterlesen

Antidumping – Geschirr und Keramik mit Ursprung in China

Bekanntmachung zu den geltenden Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der Volksrepublik China: Umfirmierung eines Unternehmens, für das der Antidumpingzollsatz für nicht in die Stichprobe einbezogene mitarbeitende Unternehmen gilt; ABl. C 410 vom 6. Dezember 2019, S. 15.

Bekanntmachung der Umfirmierung eines Unternehmens

Die Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der VR China unterliegen endgültigen Antidumpingzöllen, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1198 eingeführt wurden.

Die Europäische Kommission teilt mit, dass die Umfirmierung eines Unternehmens keinen Einfluss auf den geltenden Antidumpingzollsatz hat. Es gilt weiterhin ein Antidumpingzoll in Höhe von 17,9 Prozent.

Es handelt sich dabei um folgendes Unternehmen:

Bisheriger UnternehmensnameNeuer UnternehmensnameTARIC-Code
Chaozhou Baodayi Porcelain Co., Ltd.Guangdong Baodayi Porcelain Co., Ltd.B375

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.