Intrahandelsstatistik: Neuerungen 2020

Auf die im Bereich der Intrahandelsstatistik (Erfassung des innergemein-schaftlichen Warenverkehrs) für das Berichtsjahr 2020 eintretenden Änderungen wird nachfolgend hingewiesen.

  • Die Anmeldeschwelle zur Feststellung der Auskunftspflicht je nach Verkehrsrichtung bleibt unverändert: Für die Warenversendung liegt der Wert bei 500.000 Euro und für den Wareneingang bei 800.000 Euro.
  • Die auf den Vorjahreswert aller innergemeinschaftlichen Warenbewegungen bezogene Schwelle, bis zu der kein Statistischer Wert angegeben werden muss (– nur bei Käufen/Verkäufen und bei Kommissions-/Konsignationsgeschäften –), wird für die Wareneingänge auf 46 Mill. Euro angehoben. Der Schwellenwert für die Warenversendungen verbleibt auf dem Wert von 50 Mill. Euro.

Aktueller Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2020

Quelle: Statistisches Bundesamt