Formularanpassung Energie- und Stromsteuer

Im Bereich Energie- und Stromsteuer werden zum Jahreswechsel weitere Formulare sowie Hinweise zum neuen Konzept zur Formularumsetzung zur Verfügung gestellt.

Fachmeldung Zoll

Allgemeines zum neuen Konzept Formularumsetzung

Zur Entwicklung eines einheitlichen Antragsmoduls im Zusammenhang mit dem IT-Projekt MoeVe Zoll 2016 wurde ein neues Formularkonzept seitens des Referats 3 der Direktion IV entwickelt, welches den Programmierungsaufwand für das IT-Projekt und den Anpassungs-aufwand bei Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen künftig reduzieren soll. Die Formulare sind überwiegend auf eindeutigen und mehrfach verwendbaren Entscheidungsfragen (Ja/Nein) aufgebaut. Zudem haben sie bereits Feldfunktionen, die den Antragsteller beim Ausfüllen anleiten.

Mit der Umsetzung des neuen Konzepts wird bereits vor Realisierung des IT-Projekts MoeVe Zoll 2016 im Januar 2020 begonnen, um im Zusammenhang mit der Verwendung der Formulare gewonnene Erkenntnisse ggf. noch bei der IT-Umsetzung berücksichtigen zu können.

Die wesentlichen Änderungen bei der Ausgestaltung der Formulare sind im Folgenden kurz dargestellt:

  • stärkere Ausrichtung der Formulare auf Fachfragen
  • umfangreichere Abfrage der jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen der Rechtsnorm durch die Formulare
    • Daraus resultiert eine schnellere Bearbeitung von Anträgen, da die wesentlichen Informationen zur Antragsentscheidung bereits im Formular abgefragt wurden.
  • Umstellung des Formats im Berechnungsteil (angemeldete Steuersumme oder beantragte Entlastung) der Formulare von Quer- auf Längsformat
  • Aufgliederung der bisher teilweise zusammengefassten Energieerzeugnisse
    • Bei den Energiesteueranmeldungen (Formulare 1100, 1101 und 1103) wurde dies bereits Anfang 2018 umgesetzt.
    • Bildung von Zwischensummen bei den Formularen 1115, 1118, 1120, 1121, 1131, 1135 und 1450 (siehe dazu Überschrift “Berechnungsmodul – Bildung von Zwischensummen”).

Quelle: Zoll.de