Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten

Aktualisierte Fassung der VO (EG) Nr. 2368/2002

Die Verordnung zur Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten steht in aktualisierter Fassung zum Download bereit.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020

Restriktive Maßnahmen gegen Belarus

Aktualisierte Fassung der VO (EG) Nr. 765/2006

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen gegen Belarus steht zum Download bereit.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020

Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur – rechteckige Tasche, bestehend aus einem Körper aus geformtem Silikonelastomer -3926 90 97

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/2179 DER KOMMISSION vom 16. Dezember 2020 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur Amtsblatt der Europäischen Union vom 22.12.2020 L 433/33.

Warenbeschreibung:

Eine rechteckige Tasche, bestehend aus einem Körper aus geformtem Silikonelastomer. Sie hat ungefähr die Abmessungen 16,5 cm × 10 cm × 2,5 cm und verfügt über eine Trageschlaufe aus dem gleichen Material sowie ein Verschlusssystem (Reißverschluss).

Die Ware wird in einem einzigen Schritt hergestellt, mit integrierten Teilen (Trageschleife und Reißverschluss), und weist keine Innenausstattung auf.

Die Ware dient zum Transport und zum Schutz von kleinen Gegenständen. Weiterlesen

Brexit und EORI

Die Informationen zu den Auswirkungen des Brexit wurden dadurch ergänzt, wie sich der Brexit auf die Beantragung einer EORI-Nummer auswirkt.

Auf Grund des Brexit werden bei der zuständigen Stelle der Zollverwaltung, dem Beteiligten-Stammdaten-Management in Dresden zurzeit sehr viele Anträge zur Vergabe von deutschen DE-EORI Nummern gestellt. Ein großer Teil dieser Anträge wird von bereits im Zollbereich tätigen Unternehmen gestellt, die aktuell über eine britische GB-EORI-Nummer verfügen, welche mit dem Brexit ihre Gültigkeit mit dem Ablauf des 31.12.2020 verlieren.

Brexit und EORI

 

Quelle: Zoll.de

 

Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur -Gesalzene und getrocknete Tomatenhälften 2002 10 90

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/2080 DER KOMMISSION vom 9. Dezember 2020 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur Amtsblatt der Europäischen Union vom 15.12.2020 L 423/3.

Warenbeschreibung:

Gesalzene und getrocknete Tomatenhälften, zum unmittelbaren Genuss geeignet. Der Salzgehalt liegt zwischen 10,65 GHT und 17,35 GHT. Je nach Höhe des Salzgehalts wird die Ware in verschiedene Qualitätskategorien für unterschiedliche Zwecke eingeteilt.

Bei der Herstellung werden frische Tomaten geschnitten, gesalzen und anschließend zur Trocknung der Sonne ausgesetzt. Das Salzen dient in erster Linie der Würzung und zur Kategorisierung für die Qualitätsklassen. Als Nebeneffekt beschleunigt das Salzen das Trocknen und macht das Produkt haltbar.

Die Ware ist in Vakuumverpackungen unterschiedlicher Größe in Kartons aufgemacht, die bei einer Temperatur von weniger als 5 °C gelagert werden. Weiterlesen

UK – Zoll und Wareneinfuhr 2021

Zollgrenze EU-Großbritannien

Ab 1. Januar 2021 gibt es eine neue Zollgrenze. Lieferungen nach Großbritannien werden zu Ausfuhren aus der EU beziehungsweise zu Einfuhren auf britischer Seite. Um Unternehmen mehr Zeit zu geben, sich auf die veränderten Anforderungen einzustellen, führen die Briten das neue Zollregime stufenweise ein.

Britische Zollkontrollen werden stufenweise eingeführt

Veränderungen werden in drei Schritten eingeführt

Um Unternehmen mehr Zeit zu geben, sich an die neuen Bedingungen für den Import von Waren anzupassen, erfolgt die Einführung stufenweise bis 1. Juli 2021. Die Maßnahmen sollen unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen eingeführt werden, also auch dann in Kraft treten, wenn sich beide Parteien auf ein Freihandelsabkommen einigen können. Sie gelten nur für Einfuhren aus der EU. Weiterlesen

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck

Mit Wirkung vom 15.12.2020 ist die DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2020/1749 DER KOMMISSION vom 7. Oktober 2020 (Dual-Use-VO) zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in Kraft getreten, siehe Link.

Die berichtigte Fassung der Dual-Use Verordnung wird im EZT-Online zeitnah eingestellt.

(Stand 15.12.2020)

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Quelle: Zoll.de

Brexit: Europäische Kommission veröffentlicht Notfallmaßnahmen

Die Maßnahmen sollen in Kraft treten, wenn die Verhandlungen scheitern.

Ein Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 ohne Folgeabkommen ist möglich. Um diesem Szenario vorzubeugen, legte die Europäische Kommission am 10. Dezember 2020 eine Mitteilung über Notfallmaßnahmen vor. Sie sollen nur in Kraft treten, wenn sich die EU und das Vereinigte Königreich (VK) nicht auf ein Abkommen einigen können.

Die Maßnahmen umfassen folgende Punkte:

  • Flugsicherheit: Verschiedene Produktsicherheitsbescheinigungen in EU-Luftfahrtzeugen sollen weiter verwendet werden können;
  • Luftverkehr: Gewährleistung für Luftverkehrsdienste zwischen der EU und dem VK für einen Zeitraum von sechs Monate;
  • Straßenverkehr: Gewährleistung grundlegender Verbindungen im Güter und Personenkraftverkehr für einen Zeitraum von sechs Monate;
  • Fischerei: Zugang zu den Gewässern der jeweils anderen Partei für eine Zeitraum von einem Jahr.

Die Anbindung im Luft- und Straßenverkehr setzt voraus, dass das VK Gegenseitigkeit garantiert.

Zur Umsetzung der Vorschläge legte die Europäische Kommission vier Verordnungsentwürfe vor. Die Maßnahmen sollen für einen festgelegten Zeitraum von sechs Monaten bzw. ein Jahr gelten. Danach sollen sie automatisch außer Kraft treten.

Beziehungen zum Vereinigten Königreich

Quelle: EU-Kommission