Antidumping – Trichlorisocyanursäure mit Ursprung in China

Einleitung einer Neuausführerüberprüfung / Die Antidumpingzölle werden für die antragstellenden Hersteller ausgesetzt.

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1209 der Kommission vom 22. Juli 2021 zur Einleitung von Neuausführerüberprüfungen im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2230 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Trichlorisocyanursäure mit Ursprung in der Volksrepublik China für drei chinesische ausführende Hersteller, zur Außerkraftsetzung des Zolls auf die von diesen ausführenden Herstellern stammenden Einfuhren und zur zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren; ABl. L 263 vom 23. Juli 2021, S. 1. Weiterlesen

Ausfuhr

Mit Wirkung vom 09.09.2021 wird die VERORDNUNG (EU) 2021/821 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2021 (Dual-Use-VO) über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Neufassung) in Kraft treten,

siehe Link.

Diese Neufassung der Dual-Use Verordnung wird im EZT-Online zeitnah eingestellt.

(Stand 15.06.2021)

Zoll.de

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 220. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 31.05. bis 02.06.2020:

Warenbeschreibung:

Hohlprofile zur Herstellung von Zylindern für pneumatische Linearmotoren. Die Ware wird durch Extrudieren der Aluminiumlegierung hergestellt. Die Profile haben einen quadratischen Außenquerschnitt, weisen Längen von 2000 und 3000 mm auf und werden erst dann entsprechend der Größe des Druckluftzylinders auf die erforderliche Länge gebracht.

Einreihung:

Die Ware weist nicht die objektiven Eigenschaften eines Teils von pneumatischen Linearmotoren der Position 8412 auf. Folglich ist eine Einreihung als Teile von Motoren der Position 8412 ausgeschlossen. Die Ware entspricht der Definition von Profilen in Anmerkung 1 b) zu Kapitel 76. Aufgrund ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften entspricht die Ware dem Wortlaut der Position 7604, zu der auch Aluminiumstangen, -stäbe und -profile gehören. Die Ware ist daher in den KN-Code 7604 21 00 als Hohlprofile aus Aluminium einzureihen.

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Quelle: Zoll.de

Erläuterungen

Änderungen der Erläuterungen:

Lfd. Nr.BezeichnungTeilAnwendbar ab
1.Position 7604NEH28.06.2021
2.Position 8412NEH28.06.2021
3.Position 9507HS09.07.2021
4.VorbemerkungenListe01.01.2021
(Stand: 15.07.2021)

Quelle: Zoll.de

 

Antidumping – Sperrholz aus Okoumé mit Ursprung in China

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 277 vom 12. Juli 2021, S. 2.

Auf Einfuhren von Sperrholz aus Okoumé bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/648 eingeführt wurden.

Diese Maßnahmen treten am 7. April 2022 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.