Ausfuhr

Mit Wirkung vom 01.07.2021 ist die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/1071 DER KOMMISSION vom 29. Juni 2021 in Kraft getreten.

Die Gültigkeit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/442 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2021/521 zum Mechanismus zur verpflichtenden Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung bei der Ausfuhr bestimmter Waren ist jeweils bis zum 30.09.2021 verlängert worden.

(Stand: 30.06.2021)

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