Ausfuhr

Mit Wirkung vom 09.09.2021 wird die VERORDNUNG (EU) 2021/821 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2021 (Dual-Use-VO) über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Neufassung) in Kraft treten,

siehe Link.

Diese Neufassung der Dual-Use Verordnung wird im EZT-Online zeitnah eingestellt.

(Stand 15.06.2021)

Zoll.de