Antidumping – Trichlorisocyanursäure mit Ursprung in China

Einleitung einer Neuausführerüberprüfung / Die Antidumpingzölle werden für die antragstellenden Hersteller ausgesetzt.

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1209 der Kommission vom 22. Juli 2021 zur Einleitung von Neuausführerüberprüfungen im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2230 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Trichlorisocyanursäure mit Ursprung in der Volksrepublik China für drei chinesische ausführende Hersteller, zur Außerkraftsetzung des Zolls auf die von diesen ausführenden Herstellern stammenden Einfuhren und zur zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren; ABl. L 263 vom 23. Juli 2021, S. 1.

Neben einem allgemeinem Antidumpingzollsatz in Höhe von 42,6 Prozent gibt es diverse firmenspezifische Zollsätze in geringerer Höhe. Drei ausführende chinesische Hersteller stellten Anträge auf Einleitung einer Neuausführerüberprüfung. Ziel ist es, festzustellen, ob ein unternehmensspezifischer Zollsatz für sie eingeführt werden kann.

Während der Untersuchung wird der Antidumpingzoll für die drei antragstellenden Hersteller ausgesetzt. Es handelt sich dabei um folgende Unternehmen:

  • Hebei Xingfei Chemical Co., Ltd
  • Inner Mongolia Likang Bio-Tech Co., Ltd (Likang)
  • Shandong Lantian Disinfection Technology Co., Ltd

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Trichlorisocyanursäure und Zubereitungen daraus, auch unter dem Internationalen Freinamen (INN) „Symclosen“ bekannt, mit Ursprung in China.

Die Ware wird derzeit unter folgende HS-Codes eingereiht: ex 2933 69 80 und ex 3808 94 20 (TARIC-Codes 2933698070 und 3808942020).

 

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