EU verlängert Sanktionen

Sogenannte EU-Terroristenliste wird aktualisiert

Pressemitteilung Rat der Europäischen Union vom 19. Juli 2021;
Beschluss (GASP) 2021/1192 des Rates; ABl. L 258 vom 20. Juli 2021, S. 42;
Durchführungsverordnung (EU) 2021/1188; ABl. L 258 vom 20. Juli 2021, S. 14

Die sogenannte EU-Terroristenliste enthält Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus unterliegen. Zu den Maßnahmen gehören zum einen das Einfrieren von Vermögenswerten. Zum anderen ist es EU-Wirtschaftsteilnehmern verboten, den benannten Personen und Organisationen Finanzmittel oder andere wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.