Merkblätter zur neuen EU-Dual-Use-VO (Verordnung (EU) 2021/821)

Am 9. September 2021 tritt die neue EUDual-UseVO (Verordnung (EU) 2021/821) in Kraft.

In Vorbereitung auf das Inkrafttreten der EUDual-UseVO am 9. September 2021 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zwei neue Merkblätter veröffentlicht.

Eine ausführliche Darstellung der ab dem 9. September 2021 geltenden Rechtslage bietet das Merkblatt Die neue EUDual-Use-Verordnung (Verordnung (EU) 2021/821).

Das Merkblatt zum Art. 5 der neuen EUDual-Use-Verordnung bietet den Unternehmen eine Hilfestellung bei der Anwendung des neu eingeführten Art. 5 EU-Dual-Use-VO.

 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Albanien, Nordmazedonien und Serbien gründen „Open Balkan“

Aus der Initiative „Mini-Schengen“ wird „Open Balkan“. Die drei Westbalkan-Staaten schaffen ab 2023 die Grenzkontrollen im Personenverkehr ab. Freier Warenverkehr soll folgen.Albanien, Nordmazedonien und Serbien haben am 29. Juli 2021 drei Abkommen unterzeichnet und die 2019 gegründete Initiative „Mini-Schengen“ in „Open Balkan“ umbenannt.

Ab dem 1. Januar 2023 sollen die Grenzkontrollen im Personenverkehr wegfallen. Außerdem wollen die drei Länder in weiteren Schritten ihre Arbeitsmärkte öffnen, den regionalen Handel erleichtern und im Katastrophenschutz zusammenarbeiten.

Im Rahmen des Berliner Prozesses haben die sechs Staaten im November 2020 außerdem eine Vereinbarung über die Gründung eines gemeinsamen Marktes bis 2024 unterzeichnet.

 

Quelle: GTAI

Einreihungsverordnungen: zerkleinerten Tomatillos (Physalis ixocarpa)

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/ Chemie) – 221. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 28. bis 30. Juni 2021:

Warenbeschreibung:

Bei dem Erzeugnis handelt es sich um eine Soße, die aus zerkleinerten Tomatillos (Physalis ixocarpa), Salz, Essig, Stärke und Zucker besteht.

Die Ware ist für den Einzelverkauf in einem Metallbehälter von 2,84 kg aufgemacht. Weiterlesen

Einreihungsverordnungen: „Natürliches Cheddar-Käsearoma“

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/ Chemie) – 221. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 28. bis 30. Juni 2021:

Warenbeschreibung:

Bei der Ware handelt es sich um ein komplex zusammengesetztes Produkt, bestehend aus Käse, Wasser, Butterfett, Milchpulver und Hilfsstoffen. Es dient als geschmacksgebendes Mittel um verschiedenen Lebensmitteln einen Cheddar-Käse-Geschmack zu verleihen. Weiterlesen

Einfuhr

Zur fachlichen Erläuterung im Hinblick auf die Anwendung der KontrollVO (EU) 2017/625 wurden die TARIC-Fußnoten CD 625, CD 624, CD 597 sowie CD 611 um eine nationale Fußnote ergänzt.

(Stand: 09.08.2021)

Quelle:Zoll.de

Zentrale Zollabwicklung (Einfuhr)

Beantragung einer mitgliedstaatenübergreifenden Zentralen Zollabwicklung (Einfuhr)

Die Beantragung einer mitgliedstaatenübergreifenden Zentralen Zollabwicklung (Einfuhr) ist ab sofort sowohl auf der Grundlage einer Standardzollanmeldung als auch im Verfahren der vereinfachten Zollanmeldung/Anschreibung in der Buchführung des Anmelders in alle gemäß Art. 149 Abs. 1 UZK-DA zulässigen Einfuhrverfahren möglich, einschließlich des zollrechtlich freien Verkehrs.

 

Quelle:Zoll.de