Einreihung von Spezialfahrzeugen für die Personenbeförderung in den KN-Code 8703 10 18

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/1367 DER KOMMISSION vom 6. August 2021 (ABl L 294/1 vom 17.08.2021) zur Einreihung von Spezial-fahrzeugen für die Personenbeförderung in den KN-Code 8703 10 18

thumbnail of CELEX 32021R1367 DE TXT

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Erläuterungen

Änderungen der Erläuterungen:

Lfd. Nr.BezeichnungTeilAnwendbar ab
1.Position 0802GE – national20.10.2020
2.Position 2008GE – national20.10.2020
3.Position 3005EE06.09.2021
4.Position 5906EE06.09.2021
5.Position 6306EE06.09.2021
6.Position 6307EE06.09.2021
7.Position 8505KN19.08.2021
8.Position 8703EE06.09.2021
9.Position 8713EE06.09.2021
10.Position 9002EE06.09.2021
11.Position 9403KN19.08.2021
12.Position 9503KN19.08.2021
13.Position 9506KN19.08.2021
14.VorbemerkungenListe01.01.2021
(Stand: 26.08.2021)

Quelle: Zoll.de

Antidumping – Waren aus Glasfaserfilamenten mit Ursprung in China

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 311 vom 3. August 2021, S. 5.

Auf Einfuhren von bestimmten Waren aus Endlosglasfaserfilamenten bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/724 eingeführt wurden.

Diese Maßnahmen treten am 26. April 2022 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

thumbnail of CELEX 52021XC0803(01) DE TXT

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Antidumping – Nahtlose Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in China

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 337 vom 23. August 2021, S. 12.

Auf Einfuhren von bestimmten nahtlosen Rohren aus Eisen (ausgenommen aus Gusseisen) oder Stahl (ausgenommen aus nichtrostendem Stahl) mit kreisförmigem Querschnitt und einem Außendurchmesser von mehr als 406,4 mm bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/804 eingeführt wurden.

Diese Maßnahmen treten am 13. Mai 2022 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

thumbnail of CELEX 52021XC0823(02) DE TXT

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Antidumping – Thermopapier mit Ursprung in Südkorea

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 314 vom 6. August 2021, S. 9.

Diese Maßnahmen treten am 4. Mai 2022 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

thumbnail of CELEX 52021XC0806(01) DE TXT

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Ausfuhr:

ATLAS-Teilnehmerinformation 0212/21

Die neue ATLAS-Teilnehmerinformation enthält Informationen zu Ausfuhr: Neue Unterlagencodierungen X002/E07 und X002/E08 – Allgemeine Genehmigung der Union Nr. EU007 bzw. EU008 ab 09.09.2021.

thumbnail of info_0212_21

Quelle: Zoll.de

 

Versand

ATLAS-Teilnehmerinformation 0210/21

Die neue ATLAS-Teilnehmerinformation enthält Informationen zu Versand: Systemverhalten bei Verweisen auf vorangegangene Ausfuhrverfahren bei Eröffnung eines NCTS-Versandverfahrens ab Echtbetriebsbeginn Release ATLAS 9.1.

thumbnail of info_0210_21-1

Quelle: Zoll.de

Versand

ATLAS-Teilnehmerinformation 0210/21

Die neue ATLAS-Teilnehmerinformation enthält Informationen zu Versand: Systemverhalten bei Verweisen auf vorangegangene Ausfuhrverfahren bei Eröffnung eines NCTS-Versandverfahrens ab Echtbetriebsbeginn Release ATLAS 9.1.

thumbnail of info_0210_21

Quelle: Zoll.de

Änderungen Außenhandelsstatistik ab 1. Januar 2022

Auf EU-Ebene gilt ein neuer Rahmen für Statistiken erstellt (FRIBS), die Regelungen für die Außenhandelsstatistik (Intrastat und Extrastat) treten zum 1. Januar 2022 in Kraft.

  • Die Versendungsmeldungen müssen ab 2022 zusätzliche Daten enthalten. Das sind die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Warenempfängers und das Ursprungsland der Ware. Die entsprechenden Datenfelder sind heute schon in der Versendungsmeldung enthalten, deren Angabe ist zur Zeit aber noch freiwillig.
  • Änderungen bei „Art des Geschäfts”
  • Beschränkungen bei der Nutzung von genehmigungspflichtigen Sammelnummern (Kapitel 99), Unternehmen mit einem entsprechenden jährlichen Umsatz über 3 Millionen Euro werden genehmigungspflichtige Sammelnummern für Sortimente nicht mehr nutzen können. Das Statistische Bundesamt wird die betroffenen Unternehmen informieren.

In den Vorschriften werden Wert- und Gewichtsschwellen aufgenommen, unterhalb derer abgegebene Meldungen nicht berichtigt werden müsse

 

Quelle: Statistisches Bundesamt